DIN Verbraucherrat

2019-09-30

Norm-Entwurf EN 1332-3 „Identifikationskartensysteme - Schnittstelle Mensch-Maschine – Teil 3: Tastenfelder“ veröffentlicht

Im Europäischen Normungsgremium CEN TC 224/WG 6 „User Interface“ wurde die Norm EN 1332-3 „Identifikationskartensysteme - Schnittstelle Mensch-Maschine - Teil 3: Tasten-felder“ überarbeitet. Der Norm-Entwurf wurde im September 2019 veröffentlicht und kann bis 02. Oktober 2019 kommentiert werden.

Frau an einem Bankautomat
© Artur Marciniec / Fotolia

Bei der Normenreihe EN 1332 werden Geräte und Schnittstellen in verschiedensten Anwendungsszenarien betrachtet. Ein großer Fokus liegt auf Grund der Anwendungshäufigkeit auf Bankautomaten. 

Im Teil 3 „Tastenfelder“ geht es um die Gestaltung von Tastenfeldern für kartenlesende Geräte wie Bankautomaten. Touch-Screens waren aus der Norm von 2008 noch ausgeschlossen; diese wurden bei der Überarbeitung jedoch berücksichtigt, da sie auch teilweise andere und neue Anforderungen mit sich bringen. Auch wurden einige der Empfehlungen der alten Norm konkretisiert und konnten mittlerweile als Anforderungen formuliert werden, da sich der Markt in Sachen Nutzerfreundlichkeit konsolidiert hat. Z. B. wurde die Verwendung eines Symbols für "Abbruch" in der alten Norm nur empfohlen, aber dieses Symbol hat sich bei allen Geräteherstellern so weit durchgesetzt, dass seine Verwendung zur Anforderung werden konnte. 

Bei der Überarbeitung wurden auch mobile Geräte, zum Beispiel mobile Zahlungsterminals, neben den feststehenden Geräten beachtet und es wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Anforderungen an mobile Geräte sich von den Anforderungen an feststehende Geräte unterscheiden können. So kann beispielsweise eine kleinere Schriftgröße verwendet werden, wenn die Geräte in Richtung der Augen geführt werden können.

Der Europäische Accessibility Act, der in 2018 beschlossen wurde, wird es – noch mehr als zuvor - notwendig machen, dass Systeme und Geräte allen Endanwendern barrierefrei zugänglich gemacht werden und dass die Nutzbarkeit von Geräten erhöht wird. Nutzbare Geräte verringern zudem die Fehlerhäufigkeit und erhöhen damit z.B. Faktoren wie den schnelleren Durchsatz. 

Der Norm-Entwurf kann noch bis zum 2. Oktober 2019 über das DIN-Normenentwurfsportal kommentiert werden. Die Verbrauchervertreterin hat gemeinsam mit Vertretern des DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. an der Entwicklung maßgeblich mitgewirkt.

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