DIN Verbraucherrat

2019-05-10

Norm-Entwurf DIN 4109-5 „Schallschutz im Hochbau - Teil 5: Erhöhte Anforderungen“ veröffentlicht - Verbraucher enttäuscht.

© Marcus Kretschmar / Fotolia.com

Viele Menschen verbinden mit dem eigenen Heim, respektive der eigenen Wohnung den Wunsch nach einem Ort, der ihnen ein ungestörtes Leben ermöglicht sowie Ruhe zum Entspannen und Erholen bietet. Daher wird in unserer lauten und hektischen Zeit immer mehr Wert auf ein hohes Schallschutzniveau gelegt, das die eigenen vier Wände zu einem ungestörten Ort im Hinblick auf Lärmbelästigungen aus Nachbarwohnungen oder von außerhalb macht. Vor allem im Geschosswohnungsbau wird dies durch die in DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau“ festgelegten Mindestanforderungen nicht - oder nur bei erheblichen Rücksichtnahmen - gewährleistet. Deswegen wurde ein weiterer Normenteil erarbeitet, der als Entwurf DIN 4109-5 „Schallschutz im Hochbau - Teil 5: Erhöhte Anforderungen“ veröffentlicht wurde. Dieser legt erhöhte Anforderungen fest, die davon ausgehen, dass „von den Bewohnern bei größerem Schutzbedürfnis und/oder bei geringerem Grundgeräuschpegel gewünscht sind“ erfüllen und einen „wahrnehmbar höheren Schallschutz“ gegenüber den Mindestanforderungen der DIN 4109-1 ergeben.

Nach Meinung des DIN-Verbraucherrates wird der vorliegende Entwurf DIN 4109-5 diesen Erwartungen jedoch nicht gerecht, zumal er von "üblichen Wohngegebenheiten und einem von zumutbarer gegenseitiger Rücksichtnahme geprägten Verhalten der Bewohner" sowie von einem Grundgeräuschpegel von LAF,95 = 25 dB ausgeht, was oft nicht der Realität von Städtischen Leben entspricht. Der Entwurf DIN 4109-5 ist in sich nicht widerspruchsfrei, teilweise werden die in DIN 4109-1 festgelegten Mindestanforderungen ohne einleuchtende Argumente als auch für den erhöhten Schallschutz als ausreichend erachtet und es werden keine erhöhten Anforderungen an Außenbauteile zum Schutz gegen Außenlärm gestellt. Allenfalls kann das Schallschutzniveau des Entwurfs DIN 4109-5 als "erhöhter Schallschutz light" bezeichnet werden. Wird seitens der Verbraucher der Wunsch nach einem Schutzniveau aufrechterhalten, bei dem die Geräusche von außerhalb der eigenen Wohnung im allgemeinen als nicht störend wahrnehmbar sind, muss ihm weiterhin die Vereinbarung der Anforderungen der Schallschutzstufe II gemäß VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau - Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ empfohlen werden. Dies kann natürlich - muss aber nicht zwangsläufig- auch mit erhöhten Investitionskosten verbunden sein.

Der o. g. Entwurf wurde mit Ausgabedatum Mai 2019 veröffentlicht. Er kann online im Norm-Entwurf-Portal von DIN unter https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe  bis zum 05. August 2019 kommentiert werden. Wahlweise kann der Entwurf auch beim Beuth-Verlag bezogen und die Stellungnahmen an nabau@din.de geschickt werden.

Ihr Kontakt

DIN e. V.
Guido Hoff

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Zum Kontaktformular