DIN Verbraucherrat

2017-08-01

Norm-Entwurf DIN 30605 zur Darstellung von Preisangaben ist unzulänglich

DIN-Verbraucherrat kritisiert: Eine gute Leserlichkeit der Preisangaben wird nicht geregelt

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Obwohl mehr als drei Jahre über den Norm-Entwurf der DIN 30605 zur Darstellung von Preisangaben verhandelt wurde, ist der DIN-Verbraucherrat mit wesentlichen Inhalten des Norm-Entwurfs nicht einverstanden. Eine gute Leserlichkeit der Preisangaben regelt der Norm-Entwurf insbesondere dann nicht, wenn Verbraucher Preisangaben an den oberen oder unteren Regalen lesen wollen, die weiter als eine Armlänge entfernt sind. Der Verbraucherrat kritisiert, dass der aktuelle Norm-Entwurf von Verbrauchern verlangt, in die Hocke zu gehen, um zu lesen, wie hoch der Grundpreis eines Produkts im untersten Regal ist. Zudem sind Rollstuhlfahrer, die sich über Preisangaben auf der oberen Regalebene informieren wollen, auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Hier sollte, aus Sicht des Verbraucherrats, die zukünftige Norm eindeutige und verbindliche Vorgaben für die erforderlichen Schriftgrößen machen, die auch größere Betrachtungsabstände berücksichtigen.

Zu bemängeln ist auch,  dass sich der Norm-Entwurf bei der Leserlichkeit nur auf den Grundpreis beschränkt. Die Füllmenge bzw. Verkehrseinheit, die sagt, wie viel Produkt man für sein Geld bekommt, wird im Hinblick auf die Leserlichkeit nicht geregelt. Grundpreis und Verkehrseinheit sind jedoch beides wichtige Vor-Kaufinformationen und sollten für alle Verbraucher gut erkennbar und leserlich sein. Dies muss die zukünftige Norm leisten.

Der Norm-Entwurf DIN 30605 beschreibt Festlegungen für die Darstellung von Gesamtpreis, Grundpreis und Verkaufseinheit in der Verkaufsstelle. Ziel des Normungsprojektes ist es, die in der Preisangabenverordnung geregelten Angaben "leicht erkennbar" und "deutlich lesbar" zu konkretisieren.
Der DIN-Verbraucherrat hatte 2013 dieses Normungsprojekt initiiert und den Normungsantrag gestellt. Grund für den Antrag war, dass viele Verbraucher beim Einkaufen im Einzelhandel die Angaben auf den Preisschildern nicht gut erkennen können, weil die Angaben zu klein, undeutlich oder nicht eindeutig sind. An den unteren Regalböden ist dies besonders schwierig.

Inhaltlich lehnt sich der Norm-Entwurf in einigen Bereichen an DIN 1450 „Schriften – Leserlichkeit“ an. DIN 1450 regelt, was für eine gute Leserlichkeit von Schriften zu beachten ist. Der Norm-Entwurf verweist beispielsweise bei der Leuchtdichte, dem Leuchtdichtekontrast, der Strichstärke und Schriftweite und den Einflüssen, die bei der Leserlichkeit zu berücksichtigen sind, normativ auf DIN 1450. In zwei Punkten weicht der Norm-Entwurf von DIN 1450 ab. Dies betrifft die Schriftgröße. Als weitere Punkte beschreibt der Norm-Entwurf Anforderungen an die Positionierung von Grundpreis und Gesamtpreis, an die Hervorhebung des Gesamtpreises und er regelt Ausnahmen vom Mindestmaß der Schriftgröße.

Mit der Veröffentlichung des Norm-Entwurfs hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, die Inhalte zu hinterfragen. Der DIN-Verbraucherrat ruft dazu auf, zu kommentieren, inwieweit die Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zu Preisangaben aus ihrer Sicht gelungen ist und inwieweit die getroffenen Annahmen die Realität der Verbraucher widerspiegeln.

Die Kommentierung des Norm-Entwurfs DIN 30605 ist im Norm-Entwurfs-Portal  bis zum
14. August 2017
möglich.

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Dr. Gabriela Fleischer

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