DIN Verbraucherrat

2018-06-22

Norm-Entwurf 10518 veröffentlicht - hygienische Herstellung und Abgabe von Speiseeis an die Verbraucher

Verkauf von Speiseeis im am Verkaufsstand
© Eisverkäufer_iStock

An sommerlich, heißen Tagen lassen sich viele ein kühles Eis schmecken. Dabei bedenkt man oft nicht, dass Speiseeis zu den empfindlichen Lebensmitteln gehört. Speiseeis bietet aufgrund der Zusammensetzung eine sehr gute Grundlage für die schnelle Vermehrung von Bakterien und kann im Falle einer Kontamination rasch zu einer hohen Gesundheitsgefährdung führen.

Daher muss der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Speiseeis sehr hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden. Doch wie kann bei der Herstellung und Abgabe von Speiseeis die Hygiene weitestgehend eingehalten werden? Eine wichtige Hilfestellung gibt die DIN 10518 „Lebensmittelhygiene - Herstellung und Abgabe von nicht vorverpacktem Speiseeis an den Verbraucher, Hygieneanforderungen, Prüfung“ aus dem Jahr 2008. Der DIN-Verbraucherrat ist seit Beginn der Überarbeitung im Jahr 2016 beteiligt. Im Mai 2018 ist der Norm-Entwurf DIN 10518 erschienen.

Zur Minimierung von bakteriologischen Gefahren müssen die Speiseeismaschinen ord-nungsgemäß betrieben, gereinigt und gewartet werden. Hierfür gibt die zukünftige DIN 10518 mit ihren Vorgaben an Reinigung und Desinfektion Handlungssicherheit für den Betreiber, um für den Verbraucher stets ein unbedenkliches Produkt herzustellen. Daher war diesem Teil der Norm auch seitens des Verbraucherratsvertreters große Bedeutung zugemessen und die wichtigen Aspekte zur Erhöhung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes eingebracht und umgesetzt worden.

Ein weiterer wichtiger Teil des aktuellen Norm-Entwurfs behandelt den Umgang mit den Zutaten, der Herstellung des sogenannten Eismix und der Pasteurisierung dieser Mischung im Zuge der Herstellung des Speiseeises. Gerade bei der Verwendung von Rohmilch und Rohrahm besteht die Gefahr, dass der Eismix mit pathogenen Keimen, insbesondere Campylobacter, E.coli und Salmonellen kontaminiert sein könnte. Diese Keime können bei Verbrauchern und insbesondere bei Kindern sehr ernsthafte Erkrankungen hervorrufen, die unter ungünstigen Umständen lebensbedrohlich sein können. Durch die strikte Einhaltung des vorgegebenen Pasteurisierungsverfahrens kann man diese Gefahr auf ein unbedenkliches Maß minimieren.

Die Hygieneanforderungen zur Planung und Konstruktion der Geräte sind nicht mehr enthalten, sondern werden zukünftig in den Europäischen Normen DIN EN 16876, DIN EN 16878 und DIN EN 16881 beschrieben. Zukünftig sollte in Deutschland die DIN 10518 bei der Herstellung und der Abgabe von Speiseeis an die Verbraucher als wichtige Ergänzung zu den Europäischen Normen herangezogen werden.

Der Norm-Entwurf DIN 10518 kann bis zum 11. September über das Norm-Entwurfs-Portal kostenlos gelesen und kommentiert werden.

Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Reiche für diesen Beitrag!

Bild von Dr. Thomas Reiche

Herr Dr. Thomas Reiche ist Fachtierarzt für Lebensmittelhygiene. Er arbeitet seit 2016 im NA 057-02-01-13 AK „Sahneaufschlagmaschinen“ sowie NA 057-02-01-15 AK „Speiseeismaschinen“ als ehrenamtlicher Verbrauchervertreter für den DIN-Verbraucherrat. Er hat langjährige Erfahrung in der Normungsarbeit und ist u. a. Vorsitzender in den Arbeitskreisen „Außer-Haus-Verpflegung/Temperaturen für Lebensmittel“ und „Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung“.


 

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