DIN Verbraucherrat

2020-12-23

Neuveröffentlichung der DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“

Kinder auf einer Kletterspinne
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Mit Ausgabedatum Oktober 2020 wurde die DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ neu veröffentlicht. Die Norm bietet eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen. Sie berücksichtigt neueste planerische und spielpädagogische Erkenntnisse sowie Hinweise zum Flächenbedarf. Spezifische sicherheitstechnische Anforderungen an aufgestellte Spielplatzgeräte bzw. andere Ausstattungselemente wurden in diese Norm nicht aufgenommen. Diese sind in der Normenreihe DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ geregelt. 

Auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetztes (BBG) und UN-Menschenrechtskonvention wurde das Thema Inklusion neu in die Norm aufgenommen. Barrierefreiheit als Teil der Inklusion verfolgt dabei das Ziel, allen Menschen mit und ohne Behinderungen Spielangebote weitgehend selbstständig ohne Hilfestellung entsprechend ihren Fähigkeiten nutzbar zu machen. Bei der Planung sind dabei insbesondere die barrierefreie Erreichbarkeit des Spielplatzes, einzelner oder aller Spielzonen sowie eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zu berücksichtigen.  

Zusätzlich wird aktuell an dem Fachbericht DIN/TR 18034-2 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume“ gearbeitet. Aufbauend auf den Grundlagen der DIN 18034-1 soll Betreibern und Planern von Spielplätzen eine Bewertungsmatrix an die Hand gegeben werden, die bei der Entstehung, Planung und Einordnung von Spielplätzen hinsichtlich deren inklusiven Charakters genutzt werden kann.  

Eine weitere wesentliche Änderung der DIN EN 18034-1 ist, dass die vier bisher in der Norm verbotenen Giftpflanzen Pfaffenhütchen, Seidelbast, Goldregen und Stechpalme nicht mehr aufgeführt sind. Grund dafür ist, dass eine Auswertung der Giftinformationszentralenstatistiken von 2013 bis 2017 zeigte, dass von diesen zuvor genannten Giftpflanzen keine schweren oder tödlichen Vergiftungsunfälle dokumentiert sind. Die Auseinandersetzung mit Pflanzen, muss von daher ein wesentlicher Bestandteil der Naturerziehung sein. Schon im Kindesalter muss daher mit der objektiven Auseinandersetzung um Nutzen und Risiken beim Umgang mit Pflanzen begonnen werden. Ziel muss sein, den Kindern frühzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur zu vermitteln und sicher mit (Gift-)pflanzen zu leben.  

Der DIN-Verbraucherrat hat intensiv an der Überarbeitung der DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ mitgewirkt. Aus Verbrauchersicht bestand vor allem Überarbeitungsbedarf in Bezug auf die folgenden Punkte: Die Liste der verbotenen Giftpflanzen musste überprüft werden., Eine Reduzierung der bindigen Anteile im Spielsand war notwendig (war in der Vorgängernorm bei Trockenheit extrem hart und bei Regen sehr "matschig bzw. schlammig") und eine eindeutigere Abgrenzung von Spielplatzgeräten die der DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ entsprechen zu anderen Geräten (z.B. Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich nach DIN EN 16630) musste vorgenommen werden.

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