DIN Verbraucherrat

2014-06-30

Neues VR-Projekt „Anforderungen an das Tätowieren“

Ziel des Projekts ist die Erstellung einer europäischen Norm für Dienstleistungs- und Hygieneanforderungen an das Tätowieren

Tätowierer beim Arbeiten im Studio
© BlueSkyImages / Fotolia.com

Im Sommer wird mehr Haut gezeigt und somit werden auch mehr Tätowierungen sichtbar. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund zehn Millionen Tätowierte. In Europa sind rund zehn Prozent der Bevölkerung, bei den 18- bis 27-Jährigen sogar ein Viertel, tätowiert. Die meisten Personen ließen ihre ersten Tätowierungen im Alter zwischen 16 und 20 stechen. Jedoch unterliegen Tattoos und deren Motive manchem Modewandel, so zählen beispielsweise einst trendige Steißbein-Tattoos heute als Modesünde. Die Folge: Etwa fünf Prozent der Tätowierten wollen das Tattoo entfernen lassen. Hochgerechnet sind es rund 500.000 Menschen, allein in Deutschland.

Unzureichende Hygienemaßnahmen während der Tätowierung und während der Pflege des frisch gestochenen Tattoos können zu Infektions- und Viruserkrankungen, insbesondere zu Hepatitis B, führen. Über Aufwand und Risiken bei einem Tattoo (z. B. Infektionsrisiko, mögliche Allergien) sollte der Kunde im Vorfeld der Tätowierung ausführlich informiert werden, da eine Tätowierung buchstäblich unter die Haut geht und ein Leben lang halten kann. Die Entfernung einer Tätowierung ist auch mit Risiken verbunden und die Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen noch nicht erforscht. Aus diesem Grund sollte auch darüber im Beratungsgespräch vor der Tätowierung hingewiesen werden. Mitunter lassen sich viele Menschen tätowieren, weil sie davon ausgehen, dass die Entfernung eines nicht mehr gewollten Tattoos risikolos möglich ist.

Ende Februar 2014 fand die konstituierende Sitzung des nationalen Gremiums zu „Anforderungen an das Tätowieren“ statt. Das Ziel des Projekts ist die Erstellung einer europäischen Norm für Dienstleistungs- und Hygieneanforderungen an das Tätowieren. Deutschland hat beantragt, die Federführung für das künftige CEN-Projektkomitee zur Erarbeitung der europäischen Norm zu übernehmen. Der Einrichtung des europäischen Projekt-Komitees zum Thema „Tattooing services“ wurde auf europäischer Ebene zugestimmt. 

Die Norm soll Festlegungen hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistung des Tätowierens, wie Informationspflichten, Desinfektionsverfahren sowie Aufbereitung von hygienerelevanten Geräten, treffen.

In Deutschland existiert eine „Hygienerichtlinie zum Tätowieren“, welche vom europäischen Tattooverband (U.E.T.A - United European Tattoo Artists) in Zusammenarbeit mit Hygieneexperten der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., Arbeitskreis „Krankenhaus- und Praxishygiene“ (AWMF) erstellt wurde und als Grundlage für die europäische Norm herangezogen wird.

Die Inhaltsstoffe für Tätowiertinten, welche momentan stark in der Kritik stehen, werden vorerst nicht als normungsfähig erachtet, da es in Europa an gesetzlichen Grenzwerten für die schädlichen Inhaltsstoffe fehlt und es noch an Forschung bedarf. In Deutschland existiert in der Tätowiermittelverordnung eine Negativliste für Inhaltsstoffe mit ungefähr 100 Substanzen.

Der Verbraucherrat wird sich an der Normungsarbeit beteiligen.

Ihr Kontakt

DIN e. V.
Natalie Tang

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Zum Kontaktformular