DIN Verbraucherrat

2018-09-28

Neue Norm für Trampolinparks wird erarbeitet

Der Ruhrpott hatte den ersten Trampolinpark, Berlin hat bald sechs und Leipzig den größten. Trampolinparks eröffnen gefühlt im Wochenrhythmus in irgendeiner Stadt in Deutschland. Mehr als 40 Trampolinparks gibt es bereits in Deutschland und über 20 weitere sind in Planung.

Springen in der Trampolinhalle
© vasiliki/istockphoto.com

Allein diese Zahlen belegen, Trampolinhallen boomen. Trampolinparks und Trampolinhallen sind der Mega-Trend, der gerade massiv von Amerika nach Deutschland rüber schwappt und das längst nicht nur in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Leipzig, Köln oder München. Es ist davon auszugehen, dass mit der zunehmenden Anzahl an neu eröffneten Trampolinparks und der somit stark zunehmenden Anzahl an Nutzern auch die Unfallzahlen signifikant zunehmen. Genaue Unfallzahlen liegen bislang lediglich aus England vor. Hier mussten sich im vergangen Jahr 1181 Nutzer nach einem Unfall in einem Trampolinpark ambulant behandeln lassen. Gebrochene Arme und Unterschenkel, Bänderrisse, Platzwunden, Schädel-Hirn-Traumata sind typische Verletzungen bei der Benutzung. Dies entspricht mehr als drei Personen am Tag.

Bei der Eröffnung neuer Trampolinparks kommt es auch in Deutschland immer wieder zur Äußerung von Bedenken. Beispielsweise Ärzte haben oft erhebliche Sicherheitsbedenken. Aufgrund von freistehenden Betonpfeilern und deren geringen Abstands zu den Trampolinfeldern, bestehe ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Bedingt durch die Gesamtfläche der meisten Trampolinhallen sind solche Betonpfeiler in einer Vielzahl von Trampolinhallen zu finden. Um das Verletzungsrisiko zu senken, gibt es verschiedene Möglichkeiten (Bsp. Polsterung der Betonpfeiler, Podeste um den Pfeiler). Die Gefahren beim Trampolinspringen sind nicht unbekannt, dem sind sich auch die Betreiber solcher Trampolinhallen bewusst. Daher hat jede Halle Ihr eigenes Sicherheitskonzept, an das sich jeder Springer halten muss. Um Umknicken (aufgrund dicker Schuhsohlen) oder das Wegrutschen mit Socken (auf Trampolin oder beim Rennen in der Anlage) zu verhindern, muss jeder, der die Anlage betritt, rutschfeste Socken tragen. Außerdem gibt es bei jedem Besuch eine Sicherheitseinweisung entweder durch das Hallenpersonal oder in Form eines Videos. Dabei wird auf bestimmte erlaubte bzw. nicht erlaubte Verhaltensweisen hingewiesen.

Die konstituierende Sitzung des NA 112-07-10 AA „Trampolinparks“ fand am 13. und 14. September 2018 in Berlin im DIN statt, an der bereits ein Vertreter der Verbraucherseite teilgenommen hat. Die europäische Gründungssitzung der CEN/TC 136/WG 17 wird Anfang oder Mitte Oktober 2018 abgehalten, wobei Deutschland das Sekretariat der zuständigen WG 17 führen wird. Bei der Erarbeitung der Norm wird sich der DIN-Verbraucherrat intensiv beteiligen.

Die zukünftige europäische Norm soll sicherheitstechnische Anforderungen an die Planung, Ausführung, Konstruktion, Prüfung und Instandhaltung für Trampolinparks und deren Komponenten festlegen. Zusätzlich sollen betriebsbedingte Anforderungen festgelegt werden, die ein angemessenes Maß an Sicherheit und Dienstleistung bei Freizeitnutzung, beim Training und bei pädagogischen sowie therapeutischen Zwecken gewährleisten. In der neuen Norm müssen u. a. folgende Anforderungen festgelegt werden:

  • ausreichender Abstand zu Wänden oder anderen festen Gegenständen wie z. B. Pfeiler;
  • ausreichende Abdeckung der Sprungfedern;
  • ausreichender Platz unterhalb der Sprungfläche, um eine Berührung des Bodens beim Springen zu vermeiden;
  • Festlegung von Sicherheitsmaßen um Fangstellen zu vermeiden;
  • Beschilderung die auf sämtliche Sicherheitsregeln hinweist wie z. B. das Tragen von Stoppersocken, das immer nur allein gesprungen werden darf und das Schmuck, Brillen sowie Piercings bei der Benutzung abgelegt werden müssen.

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