DIN Verbraucherrat

2021-09-30

Meilenstein erreicht für ein wichtiges Projekt des DIN-VR: Endlich kommt die einheitliche Ladeschnittstelle für tragbare elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Kameras

Einheitliche Ladeschnittstelle für tragbare elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Kameras
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An der Vereinheitlichung der Ladeschnittstelle von akkubetriebenen tragbaren elektronischen Geräten arbeitet der DIN-VR bereits seit vielen Jahren: 2002 hatte der DIN-VR national einen Antrag für die Normung des Anschlusses an akkubetriebenen Geräten für Lagegeräte gestellt und 2005 die Machbarkeitsstudie zur Normung von Akkus und Anschlüssen an akkubetriebenen Geräten für Ladegeräte in Auftrag gegeben. 2006 bereitete der DIN-VR für ISO-COPOLCO einen internationalen Normungsvorschlag zur Vereinheitlichung der Schnittstellen von Ladegeräten und akkubetriebenen Verbraucherprodukten vor und dieser wurde als wichtiges Verbraucherthema über den ISO Generalsekretär bei der IEC eingebracht.

Die Arbeit des DIN-VR, das kontinuierliche Lobbying auch von anderen Verbraucherorganisationen wie ANEC haben dazu beigetragen, dass jetzt in Europa eine Lösung in Sicht ist.  

Die EU-Kommission hat am 23.9.2021 einen Vorschlag präsentiert, dass auf Grundlage der EU-Funkanlagenrichtlinie der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert werden. USB-C wird der Standardanschluss für Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen. Die zugrundeliegende Norm ist DIN EN IEC 62680-1-3 ‚Schnittstellen des Universellen Seriellen Busses für Daten und Energie - Teil 1-3: Gemeinsame Bauteile - Festlegung für USB-Typ-CTM-Kabel und –Steckverbinder‘.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll auch der Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten entbündelt werden. Verbraucher können dann vorhandene Ladegeräte weiter nutzen und müssen nicht mit jedem Gerätekauf automatisch auch ein Ladegerät kaufen. Außerdem sollen die Hersteller verpflichtet werden, für die Geräte einschlägige Informationen zur Ladeleistung und Angaben zur Option der Schnellladung anzugeben, damit Verbraucher*innen das geeignete Ladegerät auswählen können.  Der Vorschlag der EU-Kommission für die überarbeitete EU-Funkanlagenrichtlinie muss vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidung) angenommen werden. Es ist eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme vorgesehen.

Der DIN-Verbraucherrat ist davon überzeugt, dass harmonisierte Schnittstellen von tragbaren akkubetriebenen Geräten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten, die Gebrauchstauglichkeit der Geräte verbessern und die finanziellen Ressourcen der Verbraucher*innen schonen. Bisher sind im Vorschlag der EU-Kommission noch nicht alle Produkte enthalten, die im Anwendungsbereich der Funkanlagenrichtlinie liegen und für die ein einheitlicher Ladeanschluss sinnvoll wäre aus Verbrauchersicht. Auch Produkte wie eBook-Reader, Smartwatches und portable Geräte mit Ortungsfunktion wie PKW/LKW Navigationsgeräte, Pulsuhren und Fahrradcomputer wären für den einheitlichen Ladeanschluss geeignet. Hier sollte im Gesetzgebungsverfahren noch geprüft werden, ob diese Produktgruppen mit aufgenommen werden.

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