DIN Verbraucherrat

2016-03-14

Leichtelektrofahrzeuge: Hoverboards, Segways und mehr…

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Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen „Leichtelektrofahrzeugen“. Gemeinsam haben diese Fahrzeuge einen elektrischen Antrieb. In ihrer äußeren Gestaltung und Funktionsweise gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Eine große Gruppe umfasst die sogenannten „Self-blancing“ Fahrzeuge. Bei diesen Fahrzeugen liegen die zwei angetriebenen Räder auf einer Achse. Das Fahrzeug hält dabei durch eine elektronische Lage- und Antriebsregelung selbst die Balance. Durch Gewichtsverlagerung des Fahrers wird das Fahrzeug beschleunigt und verzögert sowie in die gewünschte Richtung gesteuert. Mittlerweile gibt es auch einrädrige „Self-blancing“ Fahrzeuge. Bekannte Beispiele sind der Segway und die immer beliebter werdenden Hoverboards.
Die Einsatzzwecke von Leichtelektrofahrzeugen variieren stark – vom Freizeiteinsatz und Stadtrundfahrtgefährt bis hin zum täglichen Gebrauch auf der letzten Meile zwischen Auto bzw. Bahnhof und dem Zielort.
Insbesondere bei Hoverboards sind in letzter Zeit vermehrt Berichte über mangelnde Sicherheit sowie hohe Feuergefahr bekannt geworden. Es wurde z. B. über eine starke Erwärmung der Batterie und des Antriebs berichtet, wodurch sich dieser automatisch abschaltete. Da mit dem Antrieb auch die Lageregelung außer Funktion gesetzt wird, ist ein Sturz des Fahrers unausweichlich. Des Weiteren kam es in Folge von Überlastung der Batterie zu Bränden. Dies sind nur einige Beispiele der derzeit auftretenden Probleme mit Hoverboards. Hierbei zeigen sich anschaulich die negativen Auswirkungen von fehlenden Sicherheitsnormen. Dies gilt sowohl für den Hersteller, denen keine Norm im Rahmen der Produktentwicklung und -überprüfung zur Verfügung steht, als auch für die Marktaufsicht, die keine Norm als Basis für eine Produktevaluation heranziehen kann. Der größte Leidtragende ist der Endverbraucher, der sich derzeit nicht darauf verlassen kann, ein sicheres Produkt zu erwerben.
Da bislang keine Sicherheitsnorm für Leichtelektrofahrzeuge existiert, wurde Ende 2013 unter Beteiligung des DIN-Verbraucherrates mit der Erarbeitung einer Europäischen Norm begonnen. In dieser Norm werden grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen festgelegt. Dies umfasst sowohl Anforderungen an mechanische Bauteile, wie z. B. den Rahmen des Fahrzeugs und das fertig montierte Produkt, als auch an elektrische Komponenten. Hierzu zählen neben Batterie und Ladegerät auch die elektronische Antriebssteuerung sowie die funktionale Sicherheit der eingesetzten Steuerungssoftware.
Bislang wurden bei der Normerarbeitung die Hoverboards nicht betrachtet. Aufgrund der Probleme mit vielen auf dem Markt erhältlichen Hoverboards, muss die Norm entsprechend angepasst werden, um auch diese Fahrzeugtypen abzudecken.
Aus Sicht des DIN-Verbraucherrates ist die Norm auf einem guten Weg. Bevor der europäische Norm-Entwurf veröffentlicht werden kann, sind jedoch noch einige technische Anpassungen und redaktionelle Änderungen nötig. Hierzu zählen unter anderem:

  • Aufnahme von Hoverboards in Norm zu Leichtelektrofahrzeugen;
  • Einarbeitung einer Schwingungsprüfung sowie einer Betriebsfestigkeitsprüfung des gesamten Fahrzeuges;
  • Überprüfung der elektrischen Anforderungen auf Basis der Norm zu Elektrofahrrädern;
  • Anforderungen hinsichtlich einer einheitlichen Ladeschnittstelle;
  • Präzisierung der Anforderungen zu Reflektoren und Beleuchtung auf Basis der Norm zu Fahrradbeleuchtung;
  • Präzisierung der Festlegungen zur maximal zulässigen Geschwindigkeit.

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