DIN Verbraucherrat

2017-03-31

Krankenhausreinigung

Die Hygiene in deutschen Krankenhäusern ist zum zentralen Thema in der Öffentlichkeit geworden.

Reinigungspersonal im Krankenhaus
© DGKK Dienstleistung GmbH

Seit Jahren ist bekannt, dass Patienten immer wieder durch multiresistente Keime aufgrund mangelnder Hygiene in Krankenhäusern infiziert werden. 2014 schätzte die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaus-hygiene (DGKH) 900.000 nosokomiale Infektionen, die zu ca. 30.000 bis 40.000 Todesfällen in Deutschland führten. Unter einer nosokomialen oder Krankenhausinfektion versteht man eine Infektion, die sich im Krankenhaus entwickelt, also bei Aufnahme in das Krankenhaus weder vorhanden noch in Inkubation war. Die mit Abstand häufigsten Krankenhausinfektionen sind Wundinfektionen nach Operationen. Auch Harnweginfekte, Venenkathetersepsen, Lungenentzündungen bei künstlicher Beatmung treten häufig auf. Die nosokomialen Infektionsraten in bundesdeutschen Krankenhäusern liegen zwischen 4 und 5 %. Krankenhausinfektionen erfordern durchschnittlich zehn Tage zusätzlichen Krankenhaus-aufenthalt. Demzufolge müssen Krankenkassen und Krankenhäuser und damit die Versicherten pro Jahr Kosten in Milliardenhöhe für nosokomiale Infektionen aufbringen. Zusätzlich müssen die Verluste durch Fehlzeiten am Arbeitsplatz und dauerhafte Invalidität eingerechnet werden. Vom verursachten menschlichen Leid der Patienten ganz abgesehen.

Im Dezember 2016 fand die erste konstituierende Sitzung des Arbeitsausschusses „Krankenhaus-reinigung“ im Normenausschuss „Rettungsdienst und Krankenhaus“ (NARK) statt. Das Ziel der Normungsarbeit ist es, ein Konzept zu entwickeln, mit dem der Hygienestandard in Krankenhäusern gesichert und optimiert werden kann. Auf diese Weise soll vor allem das Risiko der gefährlichen Übertragung multiresistenter sowie sonstiger Mikroorganismen, Bakterien und Viren signifikant reduziert werden. Ziel dieser Norm ist es, einen einheitlichen Reinigungsstandard für deutsche Krankenhäuser zu definieren. Durch standardisierte Hygienevorgaben kann die Patientensicherheit verbessert werden. Diese Norm soll für Dienstleistungsunternehmen der Gebäudereinigung Anforderungen an die Krankenhausreinigung festlegen und eine konkrete Anleitung zur effektiven und effizienten Durchführung der Reinigung einschließlich der desinfizierenden Reinigung geben. Ein wichtiger Teilbereich der Krankenhaushygiene ist die korrekte und risikoangepasste Reinigung und Desinfektion von neuralgischen Kontaktstellen. Dies sind Kontaktpunkte, die der Patient mit seinen Hautflächen berührt, die aber oftmals nicht ordnungsgemäß desinfiziert und gereinigt werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt existiert keine DIN-Norm, welche die neuralgischen Hautkontaktstellen definiert und festlegt, wie diese mittels eines effektiven und effizienten Prozesses desinfizierend gereinigt werden.

Der Verbraucherrat beteiligt sich an diesem Normungsprojekt und hat für die Verbrauchervertretung Herrn Dr. Rosenberger benannt. Herr Dr. Rosenberger hat unter anderem 2010 für die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage zur Bedeutung nosokomialer Infektionen für die Bevölkerung durchgeführt. 2012 führte er für die DGKH eine Befragung von Hygienebeauftragten zur „Stellung der Hygieneausbildung im Medizinstudium an deutschen Universitäten“ durch. Zudem verfügt Herr Dr. Rosenberger über Normungserfahrung (Mitwirkung im DIN-Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) von 2002 bis 2008).

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