DIN Verbraucherrat

2014-03-31

Harmonisierung der Ladeschnittstellen

Durchbruch bei der Harmonisierung der Ladeschnittstellen

Handys aufladen
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Der Verbraucherrat forciert die Harmonisierung der Ladeschnittstellen von Mobiltelefonen, PC und anderen akkubetriebenen Produkten seit Jahren. Jetzt scheint ein Durchbruch für Produkte in Sicht, die in der Europäischen Union als „Funkanlagen“ rechtlich geregelt sind. Der Begriff „Funkanlage“ bezeichnet in diesem Zusammenhang ein Produkt, das um seinen Zweck zu erfüllen, bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlt, oder ein Produkt, das Zubehör, etwa eine Antenne benötigt, damit es zur Erfüllung seines Zwecks Funkwellen ausstrahlen kann.

Im Zuge der Aktualisierung der Richtlinie 1999/5/EG über „Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung der Konformität“ hat die EU-Kommission angekündigt, die Interoperabilität von Funkanlagen mit Zubehör wie Ladegeräten vorzuschreiben. Der entsprechende Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (COM(2012)584) wurde am 17. Oktober 2012 veröffentlicht. Initiator ist der EU-Kommissar für Industrie und Unternehmertum Tajani. Im Richtlinienvorschlag heißt es in den Erwägungsgründen: „Die Interoperabilität von Funkanlagen und Zubehör wie Ladegeräten kann die Nutzung von Funkanlagen vereinfachen und zur Vermeidung unnötigen Abfalls beitragen“ und nach Artikel 3 Grundlegende Anforderungen wird vorgeschlagen „3. Funkanlagen müssen so gebaut sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen: (a) Sie wirken mit Zubehör und/oder - über Netze – mit anderen Funkanlagen zusammen und/oder können unionsweit an Schnittstellen des geeigneten Typs angeschlossen werden…“

Der Richtlinienvorschlag wurde im Oktober 2013 im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments beraten. Laut Bericht des IMCO wird begrüßt, dass die Vorzüge der Interoperabilität von Funkanlagen und Zubehör wie Ladegeräten im Richtlinienvorschlag hervorgehoben werden. Die Berichterstatterin Frau Weiler (MEP Group of the Progressive Alliance of Socialists and Democrats in the European Parliament) sieht außerdem einen Bedarf für neuerliche Anstrengungen zur Entwicklung eines universellen Ladegeräts. Denn „dadurch würde die Nutzung von Funkanlagen, z. B. Mobiltelefonen, vereinfacht; ferner trüge dies zur Vermeidung von Abfall und Kosten bei, und es käme den Verbrauchern demnach sehr zu gute“. Der Bericht des IMCO enthält einige Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag, die eine einheitliche Ladeschnittstelle insbesondere für Mobiltelefone benennen.

Das Europäische Parlament hat dem Richtlinienvorschlag am 13. März 2014 mit großer Mehrheit in erster Lesung zugestimmt. Der Europäische Rat muss nun dem Richtlinienvorschlag formal noch zustimmen. Die Europäische Kommission entscheidet darüber, für welche Produkte die Richtlinie einheitliche Ladeschnittstellen vorschreibt.

Die Mitgliedsstaaten haben die Richtlinie innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umzusetzen und den Herstellern bleibt ein weiteres Jahr bis sie die Vorgaben erfüllen müssen. Das hieße ab 2017 kommen die einheitlichen Ladeschnittstellen.

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