DIN Verbraucherrat

2022-03-31

Frische Norm für frisch gelieferte Lebensmittel

DIN 10543 „Lebensmittelhygiene – Lebensmittellieferungen an Endverbraucher (insbesondere Onlinehandel) – Hygieneanforderungen und notwendige Informationen“ veröffentlicht

Lieferung von Lebensmittel über den Onlinehandel
© Fotolia / M.Dörr & M.Frommherz

Die DIN 10543 „Lebensmittelhygiene – Lebensmittellieferungen an Endverbraucher (insbesondere Onlinehandel) – Hygieneanforderungen und notwendige Informationen“ ist jetzt als März-Ausgabe erschienen.

Die Norm sorgt im Lebensmittelonlinehandel für mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher*innen. Der DIN-Verbraucherrat hatte die Norm initiiert und sich bei der Normerarbeitung für die Verbraucherinteressen erfolgreich eingesetzt.

Den Wocheneinkauf einfach per Klick von zu Hause aus erledigen. Nicht erst seit Corona lassen immer mehr Menschen ihre Lebensmittel bequem nach Hause liefern. Der Markt mit den Online‑Lebensmittellieferdiensten nimmt stetig zu. 2,7 Milliarden Euro wurden 2020 im deutschen Onlinehandel erwirtschaftet. Im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von einer Milliarde Euro. Auf diesen Trend hatte der DIN-Verbraucherrat schon 2018 reagiert und einen Normungsantrag beim zuständigen Normenausschuss eingebracht.

Bei vielen Verbraucher*innen bestehen Vorbehalte aufgrund unzureichender Transparenz und Misstrauen bezüglich der Einhaltung der Kühlkette und Produktqualität. Um diesen Herausforderungen zu begegnen setzt die DIN 10543 verstärkt Hygieneanforderungen und Informationen zum Schutz der Verbraucher*innen in den Fokus. Die Norm liefert Handlungsempfehlungen sowohl für etablierte Unternehmen als auch für Start-Ups im sogenannten E‑Food‑Sektor.  

Fokus auf sichere Kühlkette und Information

Das Kernstück dieser Norm ist die Beschreibung von Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit beim Versand von kühlbedürftigen Lebensmitteln an Endverbraucher*innen. Leicht verderbliche Lebensmittel und auch andere kühlbedürftige Lebensmittel müssen stets unter Einhaltung der Kühlkette transportiert werden. Nur durch geeignete Transportbehälter und eine gute Planung bei der Auslieferung können Lebensmittel ausreichend gekühlt und sicher bei den Empfängern ankommen.

Wenn sich jedoch wider Erwarten Lieferverzögerungen ergeben, kann dies zur Unterbrechung der Kühlkette führen. Dann leidet womöglich die Qualität der Lebensmittel und schlimmstenfalls auch die Gesundheit der Verbraucher. „Deshalb sind uns weiterführende Informationen für Besteller*innen in der DIN 10543 besonders wichtig. Lieferanten sollten beispielsweise gleich mit angeben, wie lange das Paket nach Zustellung noch ausreichend gekühlt ist. So behalten Kund*innen die Kontrolle, ob die Kühlkette tatsächlich eingehalten wurde und müssen sich keine Gedanken um Verderblichkeit machen“, erklärt Dr. Thomas Reiche. Er ist ehrenamtlich für den DIN‑Verbraucherrat tätig und arbeitete als Projektleiter des Gremiums intensiv an der Norm mit.

Die DIN 10543 gibt insbesondere für neue Unternehmen, die im Lieferhandel mit Lebensmitteln starten wollen, wichtige Hinweise, was alles in Bezug auf Lebensmittelhygiene zu beachten ist. Das beginnt bei hygienischen Grundvoraussetzungen der Betriebstätte, geht über den allgemeinen Umgang mit Lebensmitteln sowie den speziellen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln bis hin zur richtigen Gestaltung der Transportbehälter und Auswahl der Kühlmittel. Ein weiterer wichtiger Verbraucheraspekt sind Anforderungen zum sicheren Umgang mit dem gefährlichen Kühlmittel Trockeneis zum Schutz der Verbraucher*innen. Zudem sind in einem Anhang die Durchführungstests für den gesicherten Kühltransport beschrieben, die jedes Unternehmen für Kühltransporte durchführen muss. Damit können Unternehmen sicherstellen, dass die damit verbundenen Anforderungen mit deren System erfüllt werden.

Norm mit ganzheitlichem Ansatz

Die bereits im Vorfeld von einem Konsortium erarbeitete DIN SPEC 91360 „Temperaturkonzept zum Handling und Vorgehensweise beim Versand kühlpflichtiger Waren in gemischten Lebensmittelboxen“ beschrieb die technischen Details und erforderlichen Prüfungen für Versandsysteme, enthielt aber nicht die in der DIN 10543 beschriebenen lebensmittelhygienischen Anforderungen. Da eine DIN SPEC nur eine begrenzte Gültigkeit hat, wurden die technischen Inhalte daraus in die neue Norm überführt und weiterentwickelt. Die DIN 10543 verfolgt einen breiteren und ganzheitlicheren Ansatz. Sie beschreibt nicht nur Handlungsempfehlungen für Paketdienste, sondern auch für Bringdienste, welche mit Kühltransportern liefern. Sie richtet sich an Händler und Logistikdienstleister von großen und insbesondere von kleinen und mittelständigen Unternehmen. Auch die Lebensmittelüberwachung und Testinstitute können bei Prüfungen die Norm anwenden. Außerdem gilt sie nicht nur für Onlinebestellungen, sondern auch für Lieferservices per Telefon‑ oder Katalogbestellung.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch der Hinweis, dass die Norm nicht für Bringdienste von Pizzerien und anderen Gaststätten gelten soll. Sie kann für diese Unternehmen aber als gute Informationsgrundlage dienen.

„Wir möchten Lebensmittellieferanten bestmöglich bei diesem Geschäftsmodell unterstützen und ihnen ganz konkrete Handlungsempfehlungen geben, wie sie Lebensmittel optimal ausliefern können. Von diesem Know-how profitieren Onlinehandel und Verbraucher*innen gleichermaßen“, stellt Dr. Thomas Reiche klar.

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