DIN Verbraucherrat

2023-02-13

Erstmalige Veröffentlichung der DIN EN ISO 23659 „Trampolinparks – Sicherheitstechnische Anforderungen“

Trampolinparks
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Mit Ausgabedatum März 2023 wird die DIN EN ISO 23659 „Trampolinparks – Sicherheitstechnische Anforderungen“ erstmalig veröffentlicht. Die Norm ist bereits vorab beim Beuth Verlag unter dem folgenden Link https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-23659/357596158 erhältlich.

Die Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an die Planung, den Aufbau, die Prüfung und Instandhaltung von Trampolinparks und deren Bestandteilen fest. Die Norm ist für die Verwendung durch Hersteller, Monteure, Betreiber und Prüfer von Trampolinparks vorgesehen. Der DIN-Verbraucherrat hat intensiv an der Erarbeitung der DIN EN ISO 23659 „Trampolinparks – Sicherheitstechnische Anforderungen“ sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene mitgewirkt.

Aus Verbrauchersicht wurde bei der Erarbeitung der Norm vor allem darauf geachtet, dass Anforderungen hinsichtlich ausreichender Abstände zu Wänden oder anderen festen Gegenständen festgeschrieben werden, Sprungfedern abgedeckt sind, ausreichend Platz unterhalb der Sprungfläche vorhanden ist, um eine Berührung des Bodens beim Springen zu vermeiden und Sicherheitsmaße festgelegt werden, um Fangstellen jeglicher Art zu vermeiden. Darüber hinaus muss es im gesamten Trampolinpark eine eindeutige Beschilderung geben, welche die Sicherheitsregeln für jedes Gerät erklärt.

Wenn ein Bereich im Trampolinpark als Bereich für Kinder unter 6 Jahren ausgewiesen ist, muss der Zugang für alle anderen Nutzer außer für diese Kinder und deren begleitenden Personen verboten sein. Darüber hinaus sind in der Norm Anforderungen an die Belegungszahl festgelegt. Dies ist die höchste Anzahl von Personen, denen gleichzeitig Zugang zu den Aktivitätsbereichen gewährt wird.

Die Anwendung der Norm wird nicht alle Verletzungen verhindern können. Die Benutzung von Trampolinen birgt naturgemäß das Risiko von Verletzungen mit sich, insbesondere wenn die Geräte unsachgemäß benutzt oder unzureichend beaufsichtigt werden. Ein hoher Prozentsatz von Trampolinparknutzern sind Kinder. Kinder profitieren vom Experimentieren mit Geräten und entwickeln dadurch Wissen und Fähigkeiten. Mit dieser Norm wird das Ziel verfolgt Anforderungen festzulegen, durch die die Wahrscheinlichkeit tödlicher und schwerer Unfälle auf ein Mindestmaß verringert wird und es den Nutzern, insbesondere Kindern, ermöglicht wird, ihr Kompetenzniveau zu erweitern, sich zu sozialisieren und Spaß zu haben.

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