DIN Verbraucherrat

2022-11-04

Entwurf einer Norm zu steckerfertigen Photovoltaikelementen (Steckersolargeräte) veröffentlicht

steckerfertige Photovoltaikanlage
© Fotolia_13763291_XS_sandra zuerlein

Seit einiger Zeit werden steckerfertige Photovoltaikelemente (Steckersolargeräte, die auch als Balkonkraftwerke bezeichnet werden) auf dem deutschen Markt angeboten. Diese können von Endverbrauchern selbst installiert und an eine beliebige vorhandene Steckdose angeschlossen werden. Die so generierte und in das Hausnetz eingespeiste elektrische Energie wird direkt genutzt und verringert den Lieferbedarf von Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Die Diskussion zur Sicherheit dieser Anlagen wurde in der Vergangenheit durch unterschiedliche Positionen geprägt. Dies betraf sowohl den Anschluss an das häusliche Stromnetz (vorhandene Steckdose versus Spezialsteckdose mit Verbindung zum Hausanschluss), einen notwendigen Zähleraustausch als auch die elektrische Sicherheit der PV-Systeme (Schutz gegen elektrischen Schlag, Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom, Fehlerströmen, Überspannungen und Unterbrechung).

Aus diesem Grunde wurde der Entwurf DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“ erarbeitet und mit Ausgabedatum November 2022 veröffentlicht.

Das Dokument beschreibt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Steckersolargeräte sowie deren Prüfung. Auch zur Gewährleistung der mechanischen Sicherheit der Geräte sind Anforderungen enthalten.

Über die Inhalte des Entwurfs dieser neuen Produktnorm hat die DKE ein Interview mit Hermann Laukamp, Fraunhofer ISE, auf ihrer Homepage veröffentlicht. Auch sind dort weitere Informationen zur Funktionsweise dieser Produkte abrufbar.

Neben den sicherheitstechnischen Aspekten gibt es weitere Fragen vor der Anschaffung eines Steckersolargerätes zu klären:

Die betreffen zunächst die Wirtschaftlichkeit: Die Amortisation ist nicht nur abhängig vom eigenen Stromverbrauch, sondern auch von der Ausrichtung des Balkons zur Sonne oder der Verschattung der Anlage. Auch rechtliche Aspekte zum Betrieb der Geräte sind zu bedenken: Es stellt sich die Frage, ob die Anlage vom Mieter oder Eigentümer einer Wohnung, wie in der Werbung versprochen, aufgestellt werden kann, ohne vorher den Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis zu bitten. Haftungsfragen bei Folgeschäden durch die Nutzung dieser Anlagen oder fehlerhafte Anbringung sind ebenfalls zu berücksichtigen wie bauliche Probleme, z. B. die sichere Befestigung der Module und die Durchführung der Kabel in die Innenräume.

Zum Entwurf DIN VDE V 0126-95 kann noch bis zum 14. Februar 2023 Stellung genommen werden. Er kann über die Homepage des DIN Mediaes bezogen werden.

Ihr Kontakt

DIN e. V.
Guido Hoff

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Zum Kontaktformular