DIN Verbraucherrat

2017-12-22

Elektrofahrräder – überarbeitete Europäische Norm erschienen

Frau mit einem Elektrofahrrad
© Fotolia / Patrizia Tilly

Ein wichtiger Baustein der Elektromobilität in Deutschland sind Elektrofahrräder (Pedelecs). Sie bieten eine elektrische Tretunterstützung von maximal 250 W bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Mit ihrer stetig steigenden Verbreitung leisten sie einen wichtigen Beitrag zum umweltfreundlichen Verkehr – insbesondere in den Innenstädten. Die Verkaufszahlen zeigen den Erfolg sehr anschaulich. Allein im Jahr 2017 wird nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) mit über 680.000 verkauften Elektrofahrrädern in Deutschland gerechnet. Der durchschnittliche Preis liegt dabei deutlich über denen für „normale“ Fahrräder.

Beim Kauf ist jedoch für Verbraucher nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Elektrofahrrad grundlegenden Sicherheitsanforderungen genügt.
Bei dieser Frage kommt die Normung ins Spiel. Nach mehrjähriger Erarbeitungszeit wurde im Dezember 2017 die überarbeitete DIN EN 15914 veröffentlicht. Diese beinhaltet grundlegende Sicherheitsanforderungen an mechanische und elektrische Komponenten von Elektrofahrrädern. Gegenüber der vorherigen Ausgabe aus dem Jahr 2006 wurden die mechanischen Anforderungen an viele Bauteile erhöht und der tatsächlichen Nutzung angepasst. Auch die elektrischen Anforderungen wurden in der neuen Ausgabe der DIN EN 15194 überarbeitet und eine Beleuchtungseinrichtung nach jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (in Deutschland nach StVZO) ist nun vorgeschrieben.

Elektrofahrräder, die dieser Norm entsprechen, sind auf dem Rahmen sowie in der Begleitdokumentation mit „DIN EN 15194:2017“ gekennzeichnet. Die Käufer können nun davon ausgehen, dass das Elektrofahrrad für den alltäglichen Betrieb sicher ist.
Darüber hinaus muss nun das zulässige Gesamtgewicht (Fahrrad + Fahrer + Gepäck) des Elektrofahrrades gut sichtbar auf dem Rahmen angegeben werden. Diese Information ist für die Nutzer äußerst wichtig. Die Komponenten – insbesondere die Bremsen – sind auf das angegebene Gesamtgewicht hin ausgelegt. Wird das Gewicht überschritten, kann ein sicherer Gebrauch nicht mehr gewährleistet werden.

Obwohl für den Verbraucher nicht ersichtlich, müssen die Grenzen der Norm unbedingt beachtet werden. So wurden die Sicherheitsanforderungen auf Basis eines City- und Trekking Elektrofahrrades festgelegt. Die Norm gilt somit nicht für Elektro-Mountainbikes. Für diese müssen aufgrund des anspruchsvolleren Einsatzgebietes höhere Anforderungen erfüllt werden, die über die „Norm“-Anforderungen hinausgehen. Hierbei muss auf die gewissenhafte Konstruktion des Fahrradherstellers vertraut werden.
Für den Transport von Kindern in Kindersitzen oder Fahrradanhängern müssen die Angaben des Fahrradherstellers beachtet werden. Dieser legt fest, ob die Montage eines Kindersitzes bzw. einer Kupplung für den Anhänger möglich ist.

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