DIN Verbraucherrat

2020-10-13

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden

Entwurf DIN 18015-2 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“ wurde Ende September 2020 veröffentlicht

Elektroinstallation in Wohnungen
© S_VRD / Fotolia

Die Anzahl und Lage von Steckdosen und Beleuchtungsanschlüssen in Häusern und Wohnungen sind für deren Nutzer  von hoher Relevanz. Durch eine sinnvolle Anordnung der Steckdosen in ausreichender Anzahl lässt sich auch der durch den Einsatz von Verlängerungskabeln und Steckdosenleisten bedingte "Kabelsalat" verhindern und trägt dadurch dazu bei, potentielle Stolperfallen zu verhindern. Auch die Anzahl und Anordnung der Beleuchtungsanschlüsse stellt einen sicherheitsrelevanten Aspekt der Nutzung dar. 

Viel hilft in diesem Fall zwar viel, ist aber auch mit erhöhtem Kostenaufwand verbunden. Bauherren sollten sich daher vor der Errichtung der Immobilie Gedanken über deren elektrische Ausstattung machen. Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gelten die Mindestanforderungen der DIN 18015-2. Diese stellen einen praktikablen und vergleichsweise kostengünstigen Ausstattungsstandard dar, der mit der Ein-Stern Ausstattung nach RAL-RG 678 des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung identisch ist (die bis zu einer Drei-Sterne plus Ausstattung reicht). In Vorbereitung auf das Gespräch mit einem Fachplaner können Interessierte auch im Internet verfügbare Planungstools nutzen, z. B. das der Initiative Elektro plus. 

Im Entwurf DIN 18015-2 wurden u. A. die seit der Veröffentlichung im Jahr 2010 notwendigen Aktualisierungen im Hinblick auf die erfolgte Fortschreibung der übrigen Normen der Reihe DIN 18015 "Elektrische Anlagen im Bauwesen" vorgenommen. Darüber hinaus wurde die Zählweise der Steckdosen verändert (Doppelsteckdosen werden jetzt als zwei Steckdosen gezählt). Hier gab es in der Vergangenheit gelegentlich unterschiedliche Auslegungen seitens der Vertragspartner. Der Entwurf ist unter Beteiligung der VR-Geschäftsstelle erarbeitet worden. Er kann im DIN-Entwurfsportal nach Registrierung als Nutzer kommentiert werden: http://www.entwuerfe.din.de 

Die Frist zur Stellungnahme läuft am 25. November 2020 ab.

Ihr Kontakt

DIN e. V.
Guido Hoff

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Zum Kontaktformular