DIN Verbraucherrat

2019-09-30

DIN EN 14682 zur Sicherheit von Kinderkleidung wird überarbeitet

Wenn es um die Sicherheit von Kinderkleidung geht und um Kordel und Schnüre im Hals- oder Taillenbereich oder am unteren Saum der Kleidung, hilft DIN EN „14682 Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung – Anforderungen“ weiter.

Dieser Kapuzenpullover für Kleinkinder widerspricht DIN EN 14682, da er im Halsbereich eine Kordel hat.
© DIN-Verbraucherrat

Die Norm minimiert das Risiko des unbeabsichtigten Hängenbleibens durch Kordeln oder Zugbänder an Kinderbekleidung und berücksichtigt dabei u. a. das Alter des Kindes und die verschiedenen Aktivitäten, denen Kinder in den Altersgruppen nachgehen. Die Norm legt beispielsweise fest, dass keine Zugbänder und funktionellen Kordeln im Hals- Kopf- oder Brustbereich von Kleidung für Kinder bis 7 Jahren vorhanden sein dürfen. Bei Kleidungsstücken, die unterhalb des Schrittes enden, dürfen Zugbänder und Kordeln (funktionelle und dekorative) einschließlich jeglicher Endstücke und Stopper nicht über den unteren Saum hinaushängen.  

Die Norm geht auf das Mandat 309 der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 zurück. Hintergrund waren schwere Verletzungen oder tödliche Unfälle, die europaweit auftraten. Kinder blieben mit den Kordeln und Bändern des Taillenbereichs und der unteren Säume der Kleidungsstücke in sich bewegenden Fahrzeugen, wie zum Beispiel in Bustüren, Skiliften und an Fahrrädern hängen und wurden mitgeschleift oder vom Fahrzeug überrollt.

Unfälle gab es auch durch elastische Kapuzenkordeln oder Kordeln im Halsbereich, die zahlreiche Gesichtsverletzungen verursacht haben. Kordeln im Halsbereich der Kleidung führten dazu, dass Kinder an diesen hängen blieben und erdrosselt wurden.  

Die Norm erschien erstmals 2003 und wird gegenwärtig wieder überarbeitet. Der Verbraucherrat wird prüfen, wie er sich an der laufenden Überarbeitung der Norm beteiligt.

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