DIN Verbraucherrat

2009-01-06

Betreutes Wohnen für Senioren

Gründung eines Europäischen Normungsgremiums

Alte Dame im Seniorenheim
© Alexander Raths / Fotolia

Auf Antrag der Geschäftsstelle des Verbraucherrats des DIN wurde die Norm DIN 77800 im Dienstleistungsbereich "Betreutes Wohnen" des Normenausschusses Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im Hause DIN entwickelt. Die Norm basiert auf verschiedenen Ansätzen aus Verbraucherkreisen, welche es sich zum Ziel gesetzt haben, Qualitätskriterien für Betreutes Wohnen zu definieren. Besonders zu nennen sind hier die Broschüre "Betreutes Wohnen" der Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg e. V. und die Broschüre "Betreutes Seniorenwohnen" des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA). Auch im Rahmen der Untersuchungsvorhaben des Verbraucherrats des DIN zu Dienstleistungsinformation wurden Untersuchungen zum Themenbereich "Wohnen für Senioren" durchgeführt.

Auf Antrag Österreichs wird bei CEN eine Europäische Norm zum Thema "Betreutes Wohnen" erarbeitet. Die deutsche Norm wird als Grundlage dienen. Der Normungsantrag wurde angenommen und ein erstes Erörterungstreffen hat im Oktober 2008 stattgefunden. Auf dem Treffen wurden der Anwendungsbereich der Norm sowie eine Grobgliederung der Arbeiten beschlossen. Die Norm wird sich ausschließlich auf die Dienstleistung, nicht auf bauliche Anforderungen beziehen. Auch wird sie unabhängig von der jeweiligen Finanzierungssituation und der Rolle des Betreibers (privat oder öffentlich) bleiben.

Besondere Relevanz des Themas ergibt sich aus der Tatsache, dass die Nutzer des Dienstleistungsangebots "Betreutes Wohnen" Verbraucher mit besonderen Bedürfnissen, d. h. alte, teilweise kranke oder körperlich benachteiligte Menschen sind. Unterbringung in Einrichtungen mit Betreutem Wohnen verursacht dem betroffenen Verbraucher, seinen Angehörigen und der Gesellschaft hohe Kosten. Diese Kosten müssen unter Umständen über eine sehr lange - vorher nicht einschätzbare - Zeit getragen werden. Zudem ist ein immer größer werdender Anteil der Bevölkerung betroffen.

Da im DIN kein Spiegelgremium gegründet werden konnte, hat die Geschäftsstelle des VR sich dafür eingesetzt, dass die Verbrauchervertretung über ANEC stattfinden kann. Die Benennung von Frau Unverricht fand die Zustimmung und Unterstützung sowohl der nationalen Expertenkreise als auch der Mitarbeiter der Dienstleistungsarbeitsgruppe bei ANEC.

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