DIN Verbraucherrat

2006-10-04

Betreutes Wohnen für Senioren

Norm "Betreutes Wohnen für Senioren" erschienen

Dienstleistungen für Senioren werden in der heutigen Gesellschaft zunehmend relevant und sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Viele Senioren werden im Alter nicht von Familienangehörigen betreut und wollen zudem nicht auf Eigenständigkeit und abwechslungsreiche Unternehmungen verzichten. Aus diesem Grunde hat sich die Wohnform Betreutes Wohnen im Kontrast zu klassischen Heimaufenthalten entwickelt. Ein Wohnraum wird angemietet und gleichzeitig wird ein Vertrag über eine Betreuungsdienstleistung abgeschlossen. Dies soll Unabhängigkeit sichern, aber gleichzeitig Leistungen, die die Senioren nicht mehr selber ausführen können, gewährleisten.

Eine derartig komplexe Dienstleistung, welche einerseits aus der Bereitstellung einer Mietwohnung, andererseits aus der Leistung verschiedener individueller Dienste besteht, birgt ein hohes Problempotential in sich. Senioren und Angehörigen fehlt vielfach die Transparenz der Leistungskataloge und somit die Vergleichbarkeit verschiedener Dienstleistungsanbieter. Diese unterscheiden sich nicht allein hinsichtlich des Leistungsangebots und der Qualität der Leistungen, sondern oft sind auch deutliche Preisunterschiede zu vermerken. In diesem Gebiet ist es von besonderer Bedeutung, dass die Betroffenen auf Basis einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Information eine individuell angemessene Entscheidung für einen Dienstleistungsanbieter treffen, da diese im Idealfall einmalig für einen langfristigen Zeitraum (häufig bis zum Lebensende) getroffen wird und andernfalls unnötig hohe Kosten auf sie zukommen.

Der Verbraucherrat des DIN (VR) hat dringenden Handlungsbedarf gesehen, Qualitätsmaßstäbe an Anbieter zu setzen und die Transparenz der angebotenen Leistungen zu verbessern. Auf seinen Antrag wurde 2002 ein nationales Normungsprojekt zum Betreuten Wohnen für Senioren in die Wege geleitet. Die Vorlage des VR wird unter Beteiligung interessierter Kreise wie z. B. Verbänden, Hochschulen und Dienstleistungsanbietern mit den Vertretern des VR diskutiert.

Die Norm setzt Anforderungen an die Qualität der Dienstleistung Betreutes Wohnen. Dies betrifft prioritär die Bereiche der Information und Beratung und der Betreuungsdienstleistungen. Die Norm führt z. B. auf, welche Informationen gegeben werden müssen, wie ein Beratungsgespräch zu erfolgen hat und welche Betreuungsdienstleistungen obligatorisch oder fakultativ erfolgen müssen. Anforderungen an die Wohnung sind in baulicher Hinsicht bereits in Normen zu barrierefreiem Bauen festgelegt. Die Anforderungen an den Mietvertrag werden durch die einschlägige Rechtsetzung festgelegt.

Die im September 2006 erschienene Norm DIN 77800 konnte als Konsensdokument von Verbraucher- und Anbieterkreisen abgestimmt werden.

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