DIN Verbraucherrat

2019-09-30

Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben – Überarbeitete DIN 10524 bald veröffentlicht

Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben
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Ende 2018 hatte sich der DIN-Verbraucherrat über den Norm-Entwurf DIN 10524 „Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ bezüglich der Farbauswahl von Arbeitsbekleidungen in hygienisch, sensiblen Lebensmittelbereichen (z. B. hinter der Fleischtheke) kritisch geäußert. Gemäß dem Norm-Entwurf war es nicht mehr erforderlich, vorzugsweise helle Farben für Arbeitsbekleidungen in hygienisch sensiblen Lebensmittelbereichen zu verwenden. Es wurde lediglich beschrieben, dass die Farbauswahl so getroffen werden muss, dass hygienerelevante Verschmutzungen auf der Arbeitsbekleidung visuell erkennbar sind. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes war dies nicht akzeptabel. Nur durch die leichte Erkennbarkeit von Verschmutzungen auf Arbeitsbekleidungen kann eine Kontamination mit Mikroorganismen oder Verunreinigung mit Allergenen und Umweltschmutz auf Lebensmitteln im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verhindert werden.

Im Vorfeld der Einspruchssitzung hatte der DIN-Verbraucherrat diese Meinung auf der Webseite veröffentlicht (siehe: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/nutzen-fuer-den-verbraucher/verbraucherrat/ueber-uns/norm-entwurf-din-10524-lebensmittelhygiene-arbeitsbekleidung-in-lebensmittelbetrieben-veroeffentlicht-bitte-kommentare-bis-maerz-2019-einreichen-318050).

Die Verbraucherratsvertretung konnte sich in der Einspruchsberatung mit der Forderung bezüglich der visuell leichten Erkennbarkeit von Verschmutzungen durchsetzen. In der Norm ist festgelegt, dass in hygienisch sensiblen Bereichen die Farbe der Teile der Arbeitsbekleidung, die einer unmittelbaren hygienerelevanten Verschmutzung besonders ausgesetzt sein können (z. B. Schürze, Ärmel von Jacken und Schutzkitteln o.ä.) so ausgewählt werden sollen, dass die bei der Ausübung der Arbeit anfallenden hygienerelevanten Verschmutzungen visuell leicht zu erkennen sind. Als visuell leicht zu erkennen gilt nach der neuen DIN 10524 eine Differenz im Kontrast der Farbe der Arbeitsbekleidung zu der zu erwartenden hygienerelevanten Verschmutzung nach einem genormten Graumaßstab. Aus Verbrauchersicht bietet der Graumaßstab eine gute mit einer Schablone objektiv erfassbare Bewertungsgrundlage. Des Weiteren ist positiv, dass die Farbe der Arbeitsbekleidung so gewählt werden muss, dass die möglichen Verunreinigungen gut und leicht sichtbar kontrastiert werden.

Außerhalb der hygienisch, sensiblen Lebensmittelbereiche, wie im Servicebereich, ist das Tragen farbiger Arbeitsbekleidung, z.B. zum Ausdruck der firmeneigenen Farben, bei täglichem Wechsel der Arbeitsbekleidung unbedenklich.

Der Veröffentlichung der Norm wurde im übergeordneten Arbeitsausschuss Lebensmittelhygiene mehrheitlich zugestimmt. Die DIN 10524 wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2019 erscheinen.

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