DIN Verbraucherrat

2019-12-19

Angemessene Arbeitsbekleidung genormt

DIN-Verbraucherrat empfiehlt überarbeitete DIN 10524 „Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“

Lebenshygiene an der Fleischtheke
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Für Verbraucher ist helle Arbeitsbekleidung des Personals hinter der Fleischertheke die Visitenkarte für Sauberkeit und Hygiene. In der überarbeiteten DIN 10524 „Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ wird dies indirekt weiterhin gefordert. Neben der Auswahl der angemessenen Arbeitsbekleidung werden in der Norm auch Anforderungen, wie die Arbeitsbekleidung industriell zu waschen ist, beschrieben.  

Bei der Überarbeitung der Norm wurde insbesondere die Farbgestaltung der Arbeitsbekleidung kontrovers diskutiert. Die helle Farbe der Arbeitsbekleidung hat einen eindeutigen Hygienezweck und dient dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. In der DIN 10524 ergeben sich die Hygieneanforderungen hinsichtlich der Auswahl der angemessen Arbeitsbekleidung aus der Art und Tätigkeit und den Lebensmitteln, die bearbeitet werden. Aus diesem Grund werden folgende drei Hygienerisikoklassen vorgegeben: 

  • Geringes Hygienerisiko (Risikoklasse, RK1) gilt für den Umgang mit nicht leicht verderblichen Lebensmitteln oder verpackten Lebensmitteln;
  • Hohes  Hygienerisiko (RK2) gilt für den Umgang mit unverpackten leicht verderblichen Lebensmitteln;
  • Höchstes Hygienerisiko (RK3) gilt für den Umgang mit unverpackten verzehrfertigen, sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (bspw. Fleischtheke). 

Die Verbraucherratsvertretung beurteilte die im zuvor erschienen Norm-Entwurf gravierenden Änderungen bezüglich der Auswahl der Arbeitsbekleidung in hygienisch sensiblen Lebensmittelbereichen (RK3) kritisch. Demnach war es nicht mehr erforderlich in hygienisch sensiblen Lebensmittelbereichen vorzugsweise helle Farben für Arbeitsbekleidungen zu verwenden. Auch bei der Farbwahl von dunkleren Farben wurde im Norm-Entwurf nicht mehr eine visuell leichte Erkennbarkeit von Verschmutzungen gefordert. Es wurde lediglich beschrieben, dass die Farbauswahl so getroffen werden muss, dass hygienerelevante Verschmutzungen darauf optisch erkennbar sind. Aus Sicht des DIN-Verbraucherrates war dies nicht akzeptabel. Nur wenn die Verschmutzung auf der Arbeitsbekleidung leicht erkannt wird und nach Abschluss der jeweiligen Arbeit gewechselt wird, kann eine Kontamination auf Lebensmittel im Sinne des Verbraucherschutzes verhindert werden.

Die Verbraucherratsvertretung konnte sich in der Einspruchsberatung für die Anforderung bezüglich der optisch leichten Erkennbarkeit von Verschmutzungen erfolgreich einsetzen. Es wurde festgelegt, "dass in hygienisch sensiblen Bereichen die Farbe der Teile der Arbeitsbekleidung, die einer unmittelbaren hygienerelevanten Verschmutzung besonders ausgesetzt sein können (zum Beispiel Schürze, Ärmel) so ausgewählt werden, dass die bei der Ausübung der Arbeit anfallenden hygienerelevanten Verschmutzungen visuell leicht zu erkennen sind. Als visuell leicht zu erkennen gilt nach DIN 10524 eine Differenz im Kontrast der Farbe der Arbeitsbekleidung zu der zu erwartenden hygienerelevanten Verschmutzung nach DIN EN 20105-A02 und DIN EN 20105-A03 bei der Echtheitszahl 1 bis Echtheitszahl 3."

Das klingt recht akademisch, aber aus Verbrauchersicht bietet der genormte Graumaßstab gemäß DIN EN 20105-A02 und DIN EN 20105-A03 eine objektive und einfach anzuwendende Bewertungsgrundlage, um ermitteln zu können, ob die leichte visuelle Erkennung von hygienerelevanter Verschmutzung gegeben ist. Die Farbschablone besteht aus einem Fächer mit entsprechenden Farbfeldern.

In der Anwendung der Farbschablone zeigt sich, dass die mittlerweile gern getragenen dunklen Arbeitsbekleidungsfarben, wie bordeauxrot und schwarz, diese Anforderungen nicht erfüllen.  

Herr Dr. Thomas Reiche, ehrenamtlicher Vertreter des DIN-Verbraucherrats im zuständigen Normungsgremium, empfiehlt: „Die DIN 10524 ist eine hilfreiche Handlungsempfehlung für Lebensmittelunternehmer und Lebensmittelkontrolleure.

Die Verwendung der Farbschablone als objektives Hilfsmittel wird helfen, den Streit zwischen Überwachung und Lebensmittelunternehmer zu versachlichen und zu beenden. Die Schablone kann daher nur beiden Seiten zur Anwendung empfohlen werden.“

Die Farbschablone ist unter anderem über den Beuth Verlag erhältlich.