DIN Verbraucherrat

2013-04-09

Anforderungen an 'Ambient Assisted Living' (AAL)

DIN SPEC 77002 „Anforderungen an 'Ambient Assisted Living' - AAL-Dienstleistung“ veröffentlicht

© Fraunhofer IGD

Vielen wird der Begriff „Ambient Assisted Living“ (kurz: AAL) noch unbekannt sein. Dies könnte sich in den kommenden Jahren ändern. Die Zahl der älteren und alleinstehenden Menschen in Deutschland wird in Zukunft weiter ansteigen und gleichzeitig wollen diese so lange wie möglich in den "eigenen vier Wänden" leben können. Vor diesem Hintergrund ist ein steigender Bedarf an neuen Unterstützungs- und Hilfsangeboten zu erwarten. Deshalb werden neue Konzepte erarbeitet, die den Menschen ein möglichst langes, unabhängiges Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen sollen.

 

„Ambient Assisted Living - AAL“

Unter „Ambient Assisted Living – AAL" werden Produkte und Dienstleistungen verstanden, die mithilfe neuer Technologien Menschen in ihrem Alltag intelligent und unaufdringlich unterstützen und so deren Lebensqualität erhalten bzw. erhöhen sollen. Übersetzen könnte man AAL als „Technikunterstütztes Leben“. Altersgerechte Assistenzsysteme auf Basis moderner Mikrosystem- und Kommunikationstechnik können neuartige telemedizinische Lösungen oder technische Helfer im Alltag sein, aber auch intuitiv bedienbare Kommunikationsmittel, die den Kontakt mit dem sozialen Umfeld erleichtern, sind denkbar.

Dabei werden Informationen aus der Umgebung des Kunden aufgenommen, ausgewertet und auf dieser Grundlage im Bedarfsfall Handlungen, wie beispielsweise die automatische Abschaltung des Herdes beim Verlassen der Wohnung oder die Alarmierung eines medizinischen Dienstleisters bei der Erkennung einer Notfallsituation, ausgelöst.

DIN SPEC 77002 veröffentlicht

Im April 2013 sind erste Anforderungen an zukünftige Dienstleistungen, die von AAL-Systemen ausgelöst werden in Form einer DIN SPEC veröffentlicht worden. Das Arbeitsgebiet der DIN SPEC 77002 umfasst vor allem das damit verbundene personenbezogene Dienstleistungsfeld. Die Standardisierung der Anforderungen an die AAL-Dienstleistungen erforderte die Vertretung von Verbraucherinteressen für verschiedene relevante Aspekte.

In der einjährigen Erarbeitungszeit hat eine ehrenamtliche Expertin für den Verbraucherrat intensiv mitgewirkt und viele Verbraucheraspekte erfolgreich implementiert. Dabei wurden weitestgehend die Inhalte der DIN 77800 'Qualitätsanforderungen an die Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ als auch die von der Verbraucherzentrale NRW erstellten 'Qualitätsanforderungen für haushaltsnahe Dienstleistungen' berücksichtigt.

Wichtige Verbraucherthemen

Ein wichtiges Thema ist beispielsweise der Datenschutz, da AAL-Technologien und die daran gekoppelten Dienstleistungsangebote viele sensible Daten, z. B. Vitalparameter, Krankheitsdaten, soziale Kontakte und häusliche Aktivitäten, verarbeiten müssen. Grundsätzlich sollte weitestgehende Transparenz und Verständlichkeit des Angebots für den Kunden geschaffen sein, wobei auch geklärt sein sollte, in welchen Fällen der Kunde selbstbestimmt handelt (Selbstinitiierung der Dienstleistung) und in welchen sicherheitsrelevanten Fällen die Dienstleistungen unabhängig vom Kunden ausgelöst werden (z. B. ein Alarm). Auch die Abrechnungsmodalitäten, wie die Bedingungen bei Auslösung eines Fehlalarms, sollten für den Kunden ersichtlich sein. Nur sichere und transparente Dienstleistungsangebote lassen den Verbraucher auf neue AAL-Technologien vertrauen.

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