DIN Verbraucherrat
Alternative Wohnform im Alter: Service Wohnen für Senioren
Viele Senioren wohnen allein, möglicherweise auch weiter entfernt von der Familie. Zwar lebt man in seiner gewohnten Umgebung, doch mangelt es manchmal an Unterstützung im Alltag und auch an zwischenmenschlichen Kontakten.
Ein Wohnungswechsel kann einige Vorteile bieten, wenn man sich für die Anmietung oder den Kauf einer Wohnung in einer Seniorenwohnanlage entscheidet, bei der auch einige Dienstleistungen (Services) dazu gebucht werden können. Man muss sich nicht mehr um das eigene Haus und den eigenen Garten kümmern, hat eine kleine Wohnung für sich sowie einen gemeinschaftlich nutzbaren Bereich. Dieser ist für gemeinsame Aktivitäten (z. B. Kochen, Vorträge, Spiele, Feiern etc.) vorgesehen.
Darüber hinaus steht zu festgelegten Zeiten ein Ansprechpartner für alle Belange des Alltags zur Verfügung, jedoch gibt es keine Rund-um-die-Uhr Betreuung. Häufig werden zwar Pflegedienstleistungen (wie z. B. Unterstützung beim Waschen und Ankleiden) durch externe Dienstleister dazu gebucht. Für bettlägerige Personen sind diese Wohnanlagen jedoch nicht ausgelegt. Schlimmstenfalls steht ein erneuter Umzug in eine dafür ausgelegte Einrichtung an, sollte dieser Pflegebedarf eintreten.
Welchen Vorteil hat der Service Wohnen für Senioren?
Der größte Vorteil des Service Wohnens für Senioren ist die Möglichkeit, neue Menschen im eigenen Alter kennenzulernen und in der Gruppe etwas zu unternehmen, z. B. auch über organisierte Ausflüge. Einige dieser Wohnanlagen verfügen zusätzlich über anmietbare Gästezimmer, so dass auch ein Besuch von Familienangehörigen möglich ist.
Um hier die Qualität der Anbieter solcher Wohnformen vergleichbarer zu machen, wurde die aus dem Jahre 2006 stammende DIN 77800 unter dem neuen Titel „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Servicewohnen für Senioren“ veröffentlicht.
Welche Grundleistungen werden in der Norm beschrieben?
Das Dokument beschreibt die Grundleistungen, die von einem Anbieter dieser Wohnform im Rahmen des Vertrages erbracht werden müssen (und von den Bewohnern mitfinanziert werden) und zusätzliche Leistungen, die gesondert vereinbart und vergütet werden müssen. Zu den Grundleistungen gehören z. B. Hausmeisterdienstleistungen, Gebäudereinigung, Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme zu ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten, hauswirtschaftlichen Diensten und Fahrdiensten.
Als zusätzliche Leistungen wären insbesondere Unterstützung im Haushalt, Beköstigung und pflegerische Dienstleistungen zu nennen. Ebenfalls sind vorvertragliche Informationspflichten in der Norm geregelt. Wichtig ist auch, dass zwar die Leistungen „Wohnen“ und „Service“ von getrennten Gesellschaften angeboten werden können, die Gesamtverantwortung aber beim Anbieter der Wohnung liegt. Sollte also der Pflegedienstleister seinen Dienst einstellen, muss sich der Wohnungsanbieter um Ersatz kümmern. Die Bewohner müssen jedoch den Dienstleister in Anspruch nehmen, mit dem der Wohnungsanbieter vertragliche Vereinbarungen getroffen hat.
Vergleich zur Vorgängerversion
Insgesamt wurden die Inhalte der Norm im Vergleich zur Vorgängerversion 2006 verbessert, dennoch sollten auch Angebote, die dieser neuen Norm entsprechen, geprüft und mit Vertrauenspersonen besprochen werden. Schließlich bedeutet dieser Schritt eine wesentliche Veränderung, in deren Rahmen man sich auch von einigen liebgewonnen Gewohnheiten oder Dingen trennen muss, weil sie aufgrund Entfernung oder Platzbedarf nicht mehr zur neuen Wohnform passen.