Normen und Recht

Normen und Urheberrecht

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Die Ergebnisse der Normungsarbeit werden von DIN herausgegeben und bilden das „Deutsche Normenwerk". Die Normung erfolgt seit Beginn gemeinschaftlich durch Vertreter der interessierten Kreise zum Nutzen der Allgemeinheit. Deshalb gehört es zum Grundverständnis aller Beteiligten, dass Einzelne keine Rechte an den Ergebnissen dieses Prozesses geltend machen.

Darum übertragen die Experten ihre urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte auf DIN. Ebenso wird auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten, wie etwa der namentlichen Nennung als Mitautor, verzichtet. Auf diese Weise kann DIN seine gemeinnützige Arbeit zu einem Großteil aus Eigenerlösen aus dem Verkauf von Normen finanzieren.

DIN-Normen und übliche Netzwerklizenzen können bei DIN Media erworben werden. Für die Vervielfältigung und Verbreitung von DIN-Normen zu bestimmten Zwecken hat DIN spezielle Bedingungen entwickelt.

Die Erlaubnis zur Vervielfältigung von DIN-Normen kann über ein Online-Antrags-Formular beantragt werden. 

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DIN e. V.
Justiziariat

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

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