Normen und Recht

EU-Richtlinien

Fahnen vor dem Parlament in Brüssel
© artjazz / Fotolia.com

Europäische Richtlinien enthalten wie auch deutsche Gesetze grundlegende Sicherheitsanforderungen, die durch Normen konkretisiert werden. Auf europäischer Ebene nennt sich dieses Prinzip „Neue Konzeption (New Approach)“. Europäisch harmonisierte und in das Deutsche Normenwerk übernommene Normen sind genauso wie originär nationale Normen grundsätzlich unverbindlich. Allerdings löst ihre Anwendung die Vermutungswirkung aus, dass ein Hersteller durch die Beachtung der Normen auch die vom Gesetz bzw. der Richtlinie vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und das Produkt insofern in den Verkehr gebracht werden kann.