Normen und Recht
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität eines Erzeugnisses mit den in den Europäischen Richtlinien nach der Neuen Konzeption festgelegten grundlegenden Anforderungen. Europäische Richtlinien nach der Neuen Konzeption verweisen auf harmonisierte Europäische Normen, welche technische Lösungen anbieten, die die Unternehmen bei der Einhaltung der Richtlinie unterstützen. Für die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist der Hersteller, der Inverkehrbringer oder sein Beauftragter in der EU zuständig. Die CE-Kennzeichnung dient der Information offizieller Stellen, wie den Gewerbeaufsichtsämtern in den EU-Ländern, denen sie die Kontrolle über die zulässige Vermarktung der Erzeugnisse erleichtert. Das CE-Kennzeichen ist somit eine Art Reisepass für Produkte im europäischen Binnenmarkt und stellt kein Qualitätszeichen dar. Es richtet sich nicht an den Endverbraucher. Hier gelten andere Zeichen wie z. B. das Siegel für geprüfte Sicherheit: GS.
Die CE-Kennzeichnung wird nicht von DIN betreut. Eine wichtige Informationsquelle für die CE-Kennzeichnung ist das Offizielle Register der Benannten Stellen NANDO. In diesem Register findet man zum Beispiel alle autorisierten Stellen in Deutschland zur Vergabe der CE-Kennzeichnung mit Angabe der EU-Richtlinie, für welche die Autorisierung gilt.