DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS)
DIN EN 943-1
Schutzkleidung gegen feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen für belüftete und unbelüftete "gasdichte" (Typ 1) Chemikalienschutzkleidung; Deutsche Fassung prEN 943-1:2011
Protective clothing against solid, liquid and gaseous chemicals, including liquid and solid aerosols - Part 1: Performance requirements for ventilated and non-ventilated "gas-tight" (Type 1) suits; German version prEN 943-1:2011
Einführungsbeitrag
Dieser europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers für belüftete und nichtbelüftete gasdichte Chemikalienschutzanzüge fest. Dieser Norm-Entwurf dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von Chemikalienschutzanzügen unter der Richtlinie 89/686/EWG für Persönliche Schutzausrüstung. Hierdurch soll ein einheitliches Sicherheitsniveau festgelegt werden. Mögliche Anwender dieses Norm-Entwurfs sind Prüfinstitute, Zertifizierungsstellen und Hersteller. Dieser Norm-Entwurf wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Dieser Norm-entwurf wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-03 AA "Schutzkleidung gegen Chemikalien und radioaktive Kontamination" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS) im DIN.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 943-1:2002-12 und DIN EN 943-1 Berichtigung :2006-05 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) nicht-gasdichte Schutzanzüge Typ 2 sind nicht mehr in der Norm enthalten. Der Anwendungsbereich der Norm beschränkt sich auf gasdichte Schutzanzüge. b) Normative Verweisungen aktualisiert; c) Begriffe geändert, die Begriffe "begrenzter Einsatz" und "Wiederverwendung" werden nicht mehr verwendet; d) Anforderungen bezüglich Entflammbarkeit wurde geändert.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 075-05-03 AA - Schutzkleidung gegen Chemikalien und radioaktive Kontamination
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 162/WG 3 - Schutzkleidung gegen Chemikalien, Infektionserreger und radioaktive Kontamination