DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA)
DIN EN ISO/IEC 24760-2
Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz - Ein Rahmenwerk für das Identitätsmanagement - Teil 2: Referenzarchitektur und Anforderungen (ISO/IEC 24760-2:2025); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 24760-2:2026
Information security, cybersecurity and privacy protection - A framework for identity management - Part 2: Reference architecture and requirements (ISO/IEC 24760-2:2025); German and English version EN ISO/IEC 24760-2:2026
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument: - enthält Leitlinien für die Implementierung von Systemen zum Management von Identitätsinformationen; - legt Anforderungen für die Implementierung und den Betrieb eines Rahmenwerks für das Identitätsmanagement fest; - ist anwendbar für jedes Informationssystem, in dem identitätsrelevante Informationen verarbeitet oder gespeichert werden; - wird aus den folgenden Gründen als horizontales Dokument betrachtet: - es wendet Konzepte wie die Unterscheidung zwischen den Begriffen "Identität" und "Identifikator" bei der Implementierung von Systemen für das Management von Identitätsinformationen sowie bei den Anforderungen für die Implementierung und den Betrieb eines Rahmenwerks für das Identitätsmanagement an; - es leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewertung von Identitätsmanagementsystemen hinsichtlich ihrer Datenschutzfreundlichkeit und ihrer Fähigkeit, die relevanten Attribute einer Identität zu sichern, und bildet somit eine Grundlage sowie ein gemeinsames Verständnis für alle anderen Normen, die sich mit Identität, Identitätsinformationen und Identitätsmanagement befassen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 043-04-13 GA "DIN/DKE Gemeinschaftsgremium Cybersecurity" im DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO/IEC 24760-2:2023-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 3 wurden die Begriffsdefinitionen aus ISO/IEC 24760-1 entfernt; b) um dem neu aufkommenden Konzept der mobilen Identität Rechnung zu tragen, wurde der Begriff "Privates IMS des Betroffenen" (PPI, en: principal's private IMS) in Abschnitt 3 und Abschnitt 4 hinzugefügt und in 5.4.2, 5.4.3 und 5.4.6 beschrieben; c) ein Teil des Inhalts von Abschnitt 5 wurde in Abschnitt 6 und Abschnitt 7 verschoben; d) der bisherige Anhang A wurde gestrichen, und die bestehenden Anhänge wurden umbenannt.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 043-04-13 GA - DIN/DKE Gemeinschaftsgremium Cybersecurity
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/CLC/JTC 13 - Cybersicherheit und Datenschutz
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 5 - Identitätsmanagement und Schutz der Privatsphäre