NA 172

DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS)

2026-05-27

Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach ISO 50001 nachweisen

Version 6 der FAQ zur Bestimmung und Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung veröffentlicht.

Froschperspektive auf stark begrünte moderne Gebäude
© AdobeStock: Dominique

Wie lässt sich nachweisen, dass sich die energiebezogene Leistung einer Organisation verbessert? Diese Frage steht im Zentrum von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001:2018-12. Die Norm fordert, dass Organisationen eine fortlaufende Verbesserung ihrer energiebezogenen Leistung belegen.

In der Praxis erfolgt dieser Nachweis über Energieleistungskennzahlen, sogenannte EnPIs (energy performance indicators). Dafür werden in regelmäßigen Abständen der Ausgangswert einer Energieleistungskennzahl, die Energy Baseline (EnB), und der aktuelle EnPI-Wert ermittelt. Wenn nötig, werden die Werte normalisiert, miteinander verglichen und anschließend zusammenfassend dargestellt.

FAQ zur Auslegung der ISO 50001

Bei der Anwendung der ISO 50001 entstehen regelmäßig Fragen zu einzelnen Anforderungen der Norm. Diese Fragen werden von Anwender*innen an DIN herangetragen und im zuständigen Arbeitsausschuss NA 172-00-09 AA „Energieeffizienz und Energiemanagement“ erörtert.

Fragen von grundlegender Bedeutung oder allgemeinem Interesse sowie die Antworten des Arbeitsausschusses sind in einem FAQ-Dokument zusammengefasst. Das Dokument soll Fachkreisen Orientierung geben, wenn es um das Verständnis und die Auslegung der relevanten Normtexte geht.

FAQ als Download

Überarbeitete 6. Version

Die FAQ wurden erstmals im Januar 2020 veröffentlicht. Nach zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis wurde das Dokument weiterentwickelt und liegt nun in der überarbeiteten 6. Version vor.

In der aktuellen Fassung wurden die Fragen und Antworten 1 bis 29 überarbeitet. Zusätzlich wurde die Frage und Antwort 30 neu aufgenommen.

Grenzen der Auslegung

Der NAGUS stellt auf dieser Website ausschließlich Auslegungen von Normtexten im Sinne von DIN 820-1, Abschnitt 8.1, zur Verfügung. Anfragen und Rückmeldungen zu dem FAQ-Dokument können sich daher nur auf die Auslegung oder das Verständnis der relevanten Normtexte beziehen.

Die Mitglieder des Arbeitsausschusses dürfen im Rahmen der Normungsarbeit keine Beratungsleistungen erbringen. Das gilt insbesondere für Fragen zur Auslegung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger rechtlicher Rahmenbedingungen, in deren Kontext die Normen angewendet werden.

Bitte richten Sie solche Anfragen an Stellen, die hierzu fachlich beraten können, zum Beispiel Beratungsunternehmen, Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen oder Behörden.

Hinweis zur Haftung

DIN bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen bereitzustellen. Eine Haftung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernimmt DIN jedoch nicht.

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