DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
Fachinformation zu DIN 14462:2023-07
Verwendung und Anforderungen an Rohrsysteme mit Press-, Klemm- und Steckverbindungen in Löschwasserleitungen „trocken“
Löschwasseranlagen „trocken“ werden ausschließlich durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr in Betrieb genommen. Die Befüllung dieser Leitungen erfolgt nach dem Eintreffen der Feuerwehr im Anschluss an die Hilfsfrist gemäß Hilfeleistungsgesetz der Länder. Dadurch können unterschiedliche Beflammungszeiten entstehen, auch über die Hilfsfrist hinaus. Während der Füllphase der Leitung können zudem variierende Strömungsverhältnisse auftreten, die sowohl durch die Betriebsweise der Feuerlöschkreiselpumpe als auch durch mögliche Lufteinschlüsse in der Löschwasseranlage „trocken“ hervorgerufen werden.
Im Einsatzfall erfolgt die Befüllung der Löschwasseranlage durch das Pumpenfahrzeug der Feuerwehr. Der Druck, der in einem Leitungssystem tatsächlich auftritt, kann deutlich höher sein als der reine Ausgangsdruck der Pumpe – denn neben der Pumpenleistung spielen auch die Einsatzbedingungen, Höhenunterschiede und dynamische Effekte, wie Wasserschläge eine Rolle.
Daraus resultieren erhöhte Anforderungen an die Druckfestigkeit und thermische Beständigkeit der Rohrleitungen, Verbindungselemente und Befestigungen. Die Eignung der Bauteile für die zu erwartenden Betriebsbedingungen ist daher nachzuweisen. Dies bildete für den NA 031‑03‑05 AA die Grundlage der entsprechenden Festlegungen in der DIN 14462:2023‑07.
Auszug aus DIN 14462:2023-07
Press-, Klemm- und Steckverbindungen in Löschwasseranlagen „trocken“ und „nass/trocken“ sind nur zulässig, wenn sie für den Einsatz geeignet sind und für den Einsatz in Trockensprinkleranlagen min. PN 16 in Verbindung mit der verwendeten Rohrleitung geprüft wurden.
Die Beachtung der erforderlichen Druckstufe, nach DIN 14462:2023-07, 4.5.2 Rohrleitungen und Armaturen, ist bei Löschwasseranlagen „trocken“ und nass/trocken“ besonders wichtig.
In der Füllphase sowie im Betrieb werden regelmäßig Wasserschläge beobachtet, die deutlich über dem Nenndruck (PN) eines Rohrsystems liegen. Daher besteht bei Löschwasseranlagen „trocken“ die Anforderung nach einem Mindestberstdruck von 6,4 MPa (64 bar) (siehe DIN 14463:2023-09, Abschnitt 6 „Festigkeit“).
Es muss ein Eignungsnachweis „für den Einsatz in Trockensprinkleranlagen PN16“ für die thermische und dynamische Belastung sowie den Mindestberstdruck von 6,4 MPa erbracht werden. Dies kann zum Beispiel auch im Rahmen einer Anerkennung zusammenhängend in einem Prüfprozess erbracht werden.
Sollen Press-, Klemm- oder Steckverbindungen in Löschwasseranlagen „trocken“ oder „nass/trocken“ verwendet werden, wird empfohlen, frühzeitig mit dem Rohrhersteller Kontakt aufzunehmen, um Planungs- sowie Ausführungssicherheit zur Verwendung des geeigneten Rohrsystems zu erlangen.