DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
DIN 14675-2:2020-01 Auslegung zu Liefer-/Schulungszusage zur Instandhaltung an abgekündigten Anlagen
Auslegung des NA 031-02-06 AA zu DIN 14675-2:2020-01 bzgl. Liefer-/Schulungszusage zur Instandhaltung an abgekündigten Anlagen/Systemen.
Auslegungen im Detail:
- Die Anforderung nach DIN 14675-2:2020-01 zur Schulungs- und Lieferzusage dient dem Nachweis, dass Wissen vorhanden ist und ein Ersatzteilkonzept vorliegt.
- Auch bei nicht vorhandener Lieferzusage ist es häufig individuell möglich, Ersatzteile für abgekündigte Anlagen/Systeme zu beziehen, in Auftrag zu geben oder zu bevorraten.
- Bei abgekündigten Anlagen/Systemen muss das Wissen zur Instandhaltung weiterhin vorhanden sein. Ein Nachweis der Kenntnisse muss in diesem Fall daher nicht ausschließlich durch Schulungszusage des Herstellers erfolgen, sondern die Kenntnisse können auch durch interne Schulungen weitergegeben werden.
Änderung der DIN 14675-2:2020-01 geplant
Da vermehrt Nachfragen zu diesem Punkt aufgekommen sind, hat der NA 031-02-06 AA beschlossen, DIN 14675-2:2020-01 zu ändern, um die Anforderungen eindeutiger zu formulieren.
Bei Interesse zur Mitarbeit, kann man sich gerne an Herrn Bastian Krämer (Bastian.Kraemer@din.de) wenden. Die Öffentlichkeit ist explizit dazu aufgerufen den Norm-Entwurf nach Veröffentlichung zu prüfen und zu kommentieren.