FAQ
Häufig erreichen uns folgende Fragen. Fehlt etwas? Schreiben Sie uns an inside@din.de
Aktuelle FAQ
Nein, eine Mitarbeit eines Experten in einem Gremium bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen des Experten DIN-Mitglied ist. Die Mitarbeit in einem DIN-Normenausschuss ist kostenpflichtig und kann theoretisch auch ohne Mitgliedschaft erfolgen. Bei einer DIN-Mitgliedschaft erhält jedes DIN-Mitglied, abhängig von der Mitarbeiterzahl, bis zu fünf Gutscheine im Wert von je 1.090 Euro netto pro Jahr.
Weit gefehlt. Fast 90 % unserer Mitglieder zählen zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dies deckt sich mit der deutschen Unternehmenslandschaft. Um bei DIN mitzuwirken, kommt es nicht auf Größe, sondern auf Fachkompetenz an. Insbesondere KMUs profitieren von der Möglichkeit, eng an der Normungsquelle zu sitzen und diese mitzugestalten.
Ja, auch Universitäten und Hochschulen können DIN-Mitglied werden. Alle Konditionen gelten nur für staatlich anerkannte Universitäten/Hochschulen, nicht für privatwirtschaftliche. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Sofern die Muttergesellschaft DIN-Mitglied ist, können Töchter oder Zweigstellen in die DIN-Mitgliedschaft eingeschlossen werden. Dabei muss eine Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % vorliegen. Die Adressen der Töchter/Zweigstellen, hierbei kann es sich auch um ausländische Adressen handeln, müssen im DIN-System hinterlegt sein, damit auch diese die Vorteile der DIN-Mitgliedschaft nutzen können.
Mit dem Kauf von DIN-Normen erwerben Sie grundsätzlich eine Einzelplatzlizenz. Sofern Sie DIN-Mitglied sind, können Sie das Vervielfältigungsrecht kostengünstig erwerben. Mit dem Vervielfältigungsrechts erwerben Sie eine Mehrplatzlizenz. Somit ist es gestattet, Ihre erworbenen DIN-Normen all Ihren Mitarbeitern- als Papier oder in elektronischer Form- zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zum rechtssicheren Umgang mit Netzwerklizenzen finden Sie in einem kurzen Video.
Ausschließlich der Ansprechpartner und der Geschäftsführer gelangen in den Mitgliederbereich, sofern eine E-Mail-Adresse in unserem System hinterlegt ist. Eine genaue Anleitung finden Sie hier. Bei Änderung Ihrer E-Mail Adresse teilen Sie uns dies bitte an inside@din.de schnellstmöglich mit.
Ein unterjähriger Eintritt in die DIN-Mitgliedschaft berechtigt zur vollen Gewährung der Gutscheine. Die entsprechenden Fristen zur Einreichung sind zu beachten und finden Sie im Mitgliederbereich.
Es gelten die Regelungen der DIN 820 und die Richtlinie für Normenausschüsse. Der Arbeitsausschuss muss der Aufnahme des neuen Mitarbeiters zustimmen. Bei Interesse an einer Mitarbeit in einem DIN-Gremium, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem zuständigen Projektmanager auf. Alle Normenausschüsse mit den jeweiligen Gremien finden Sie hier.
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