Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet

Klimaneutrales Produkt in handwerklicher Wellpappschachtel mit Etikett Klimaneutral
© AdobeStock: fascinadora

Die Green Claims Directive verpflichtet Unternehmen, Umweltaussagen klar und überprüfbar zu gestalten. Zusammen mit der Empowering Consumers Directive (EmpCO), die die Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken aktualisiert, wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Schutz von Verbraucher*innen stärkt und die Einhaltung von Standards für Unternehmen verbindlich macht. Die Umsetzung der EmpCO-Richtlinie in nationales Recht ist bis zum 27. März 2026 vorgesehen.  

Konkret bedeutet das: 

  • Aussagen wie „recyclebar“ oder „plastikfrei“ müssen präzise formuliert sein. Es muss deutlich werden, ob sich die Angabe auf das gesamte Produkt, eine Komponente oder einen bestimmten Lebenszyklusabschnitt bezieht. 
  • Alle Umweltaussagen müssen mit Belegen untermauert und für Verbraucher*innen nachvollziehbar sein. 
  • Einheitliche Prüfmethoden und standardisierte Verfahren sind entscheidend, um die Vergleichbarkeit zwischen Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. 
  • Unternehmen, die die Anforderungen nicht einhalten, riskieren rechtliche Konsequenzen sowie einen Vertrauensverlust bei ihren Kundinnen. 


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