DIN Verbraucherrat
Neuveröffentlichung DIN EN 12221 „Wickeleinheiten und Wickelauflagen für den Hausgebrauch“
Mit Ausgabedatum Juni 2026 wurde die DIN EN 12221 „Wickeleinheiten und Wickelauflagen für den Hausgebrauch“ neu veröffentlicht. An der Überarbeitung der Norm hat der DIN-Verbraucherrat intensiv mitgewirkt.
Inhalt der Norm: Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen
Die Norm legt Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Wickeleinrichtungen, Wickelunterlagen und Zubehörteile von Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch fest. Die Mindestmaße für Wickeleinrichtungen betragen laut Norm 380mm Breite und 650mm Länge, für Anbauwickeleinrichtungen 380mm Breite und 500mm Länge. Darüber hinaus legt die Norm auch Anforderungen an die Mindesthöhe der Schutzränder fest.
Unfälle beim Wickeln: Prävention und Warnhinweise
Die meisten Unfälle beim Wickeln passieren durch Stürze vom Wickeltisch. Sie gehören zu den häufigsten schweren Verletzungsursachen im ersten Lebensjahr. Viele Stürze passieren genau dann, wenn Eltern nicht damit rechnen, dass sich das Baby zum ersten Mal dreht oder aktiv abstoßen kann. Aus diesem Grund sollte immer der Grundsatz befolgt werden, beim Wickeln immer eine Hand am Kind haben. In der Norm wird seit vielen Jahren mit folgendem Warnhinweis damit Rechnung getragen:
„Das Kind nie unbeaufsichtigt lassen.“
Gurtsysteme sind laut Norm nicht zulässig, da sie der Aufsichtsperson das falsche Gefühl der Sicherheit vermitteln würden.
Lerneffekt aus einem tragischen Unfall: Neuer Warnhinweis
Vor einigen Jahren hat sich ein tragischer Unfall ereignet, bei dem durch eine lose aufgelegte Wickelauflage auf einem Kinderbett ein Kind stranguliert wurde. Den Schilderungen zufolge war das Kind – welches sich im Kinderbett befunden hat – in der Lage, eigenständig aufzustehen und die Wickelauflage kurzzeitig im Stehen mit dem Kopf anzuheben. Durch das Eigengewicht der Wickelauflage wurde das Kind zwischen Oberkante Kinderbett und der Wickelauflage mit dem Kopf eingeklemmt, konnte sich nicht mehr eigenständig befreien und wurde dadurch stranguliert. Diesen Unfall hat der DIN-Verbraucherrat aufgegriffen und bei der zuständigen europäischen Normungsgruppe (CEN/TC 252/WG1) vorgetragen mit dem Ergebnis, dass folgender zusätzlicher Warnhinweis in der Norm aufgenommen wurde.
„STRANGULATIONSGEFAHR – Die Wickeleinrichtung stets abnehmen, wenn sich das Kind in dem Kinderbett, der Krippe oder dem Kinderlaufstall (wie jeweils zutreffend) befindet“.