DIN Verbraucherrat

2020-06-30

Von IEC, ISO und IEEE gemeinsam veröffentlichte IEC/IEEE 82079-1 „Erstellen von Nutzungsinformationen (Gebrauchsanleitungen) für Produkte - Teil 1: Grundsätze und allgemeine Anforderungen“ jetzt auch als Europäische Norm übernommen

Person mit einer Gebrauchsanleitung beim Zusammenbau eines Kamins
© Fotolia / deepwhiteM

Fast jedes Produkt, das Verbraucher kaufen, hat eine Nutzungsinformation. Diese informiert über den sicheren, effektiven und effizienten Gebrauch des Produktes.  Verbraucher greifen vor allem auf Nutzungsinformationen zurück, wenn sie das Produkt installieren, zur Problemlösung und zum Nachschlagen von Informationen.  Das Erstellen der Nutzungsinformation ist nicht trivial. Für den Prozess der Erstellung sowie die Nutzungsinformation selbst gibt es seit Mai 2019 die von IEC, ISO und IEEE gemeinsam veröffentlichte IEC/IEEE 82079-1.

Als Europäische Norm ist IEC/IEEE 82079-1 seit dem 3. April 2020 verfügbar und muss innerhalb von 6 Monaten von den CENELEC Mitgliedern als nationale Norm implementiert werden. Das Erscheinungsdatum der DIN EN IEC/IEEE 82079-1 steht noch nicht fest.  

In der IEC/IEEE 82079-1 wird der Begriff „Nutzungsinformation“ sehr umfassend verstanden und beschränkt sich nicht nur auf den Gebrauch des Produktes. Er deckt vielmehr Informationen in Bezug auf Verpackung,  Transport,  Lagerung, Installation und Inbetriebnahme über Gebrauch,  Wartung, Reparatur, Austausch von Ersatzteilen, Auseinanderbau, Recycling und Abfallbeseitigung ab .

Da IEC, ISO und IEEE die Norm gemeinsam veröffentlicht haben, ist die Produktpalette von IEC/IEEE 82079-1 sehr breit. Nutzungsinformationen von Verbraucherprodukten wie Haushaltsgeräten,  Spielwaren, Unterhaltungselektronik sind ebenso im Anwendungsbereich der Norm enthalten wie auch Elektrofahrräder, Gartengeräte inkl. Rasenmäher, Elektrowerkzeuge aber auch Autos oder Software.

Die Norm legt Grundsätze fest, die für die Auswahl von Inhalt, Struktur und Format und den Prozess der Gestaltung und Erhaltung der Nutzungsinformation gelten. Diese Grundsätze betreffen den Verwendungszweck der Nutzungsinformation, die Qualität  der Information und die Nutzung von Prozessen für das Informationsmanagement.  Um es anschaulicher zu machen soll einer der Grundsätze näher betrachtet werden. Der Grundsatz „Zielgruppenorientierung“ nimmt die Personen, für die die Nutzungsinformationen vorgesehen bzw. bestimmt sind, in den Fokus. Die Zielgruppenorientierung stellt sicher, dass die Nutzungsinformationen nützliche und relevante Informationen für die Zielgruppe bereit stellen, damit die Zielgruppe die Aufgaben erfüllen und die Ziele erreichen können. Im Informationsmanagementprozess schreibt die Norm beispielsweise vor, dass die erforderlichen Fähigkeiten und Aufgaben der Zielgruppen berücksichtigt werden müssen.  Auch die Sprache mit der die Zielgruppe vertraut ist, muss berücksichtigt werden und die Kenntnisse von technischen Begriffen, die in der Nutzungsinformation verwendet werden. Die Umgebungsbedingungen, in denen die Zielgruppe die Nutzungsinformationen braucht, müssen ebenfalls reflektiert werden.

Andere Grundsätze, die hier aber nur kurz erwähnt werden sollen, betreffen unter anderem die Vollständigkeit, Verständlichkeit, Konsistenz, Richtigkeit und Zugänglichkeit der Nutzungsinformationen.

Die Akzente, die die Norm setzt, sind zielführend, damit Nutzungsinformationen gut werden. Was aus Sicht von Verbrauchern hierfür erforderlich ist, wird angesprochen: Nachvollziehbare Handlungsschritte, Bedarf und Fähigkeiten der Zielgruppe berücksichtigen, für Laien verständliche Informationen, gute Übersetzungsqualität,  korrekte Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung, einheitliche verständliche Terminologie, deutliche Gliederung, Leserlichkeit, gezielte und überlegte Verwendung von Warn- und Sicherheitshinweisen, Bereitstellen von Ersatzkopien, Erklärung von Fachbegriffen.

Ihr Kontakt

DIN e.V.
Stefanie Scholz

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Zum Kontaktformular