DIN Verbraucherrat

2023-09-27

Veröffentlichung des Entwurfs der neuen EU-Spielzeugverordnung

Sicheres Spielzeug für Kinder
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Die EU-Kommission hat am 28. Juli 2023 einen Entwurf der neuen EU-Spielzeugverordnung vorgelegt. Höhere Sicherheitsanforderungen sollen den Schutz von Kindern vor gefährlichen Stoffen in Spielzeug verbessern. Außerdem soll die Marktüberwachung gestärkt und ein digitaler Produktpass eingeführt werden, damit nur Spielzeug auf den Markt kommt, das den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Auf Grundlage der bestehenden Vorschriften werden mit dem vorgelegten Vorschlag die Sicherheitsanforderungen aktualisiert, denen Spielzeug genügen muss, damit es in der EU – unabhängig davon, ob es dort oder in einem anderen Teil der Welt hergestellt wird – in Verkehr gebracht werden kann. Der präsentierte Vorschlag sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Stärkerer Schutz vor schädlichen Chemikalien: Mit dem Vorschlag wird nicht nur das derzeitige Verbot von karzinogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen in Spielzeug beibehalten, sondern auch die Verwendung weiterer schädlicher Chemikalien in Spielzeug untersagt. Der Vorschlag zielt auf Chemikalien ab, die für Kinder besonders schädlich sind. So wird es beispielsweise künftig verboten sein, Chemikalien in Spielzeug zu verwenden, die das endokrine System oder das Atmungssystem beeinträchtigen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind.
  • Verstärkte Durchsetzung: Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass in der EU nur sicheres Spielzeug verkauft wird. Ein digitaler Produktpass wird für jegliches Spielzeug verpflichtend eingeführt; er gibt über dessen Konformität mit der vorgeschlagenen Verordnung Aufschluss. Einführer müssen künftig digitale Produktpässe für alle – auch online vertriebene – Spielzeuge an den EU-Grenzen vorlegen. Mit einem neuen IT-System werden alle digitalen Produktpässe an den Außengrenzen überprüft und jene Sendungen ermittelt, die eingehende Zollkontrollen erfordern.

Hintergrund

Bei einer Evaluierung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG stellte die Kommission eine Reihe von Schwachstellen bei der praktischen Anwendung seit ihrer Annahme im Jahr 2009 fest. Es muss insbesondere ein höheres Niveau beim Schutz vor möglichen Risiken durch Spielzeug gewährleistet werden, was wiederum speziell für Risiken gilt, die durch schädliche Chemikalien verursacht werden. In der Evaluierung wurde zudem der Schluss gezogen, dass die Richtlinie – vor allem in Bezug auf den Online-Verkauf – effizienter umgesetzt werden muss. Darüber hinaus wurde in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit ein stärkerer Schutz vor besonders schädlichen Chemikalien für Verbraucher und gefährdete Personengruppen gefordert. Daher will die Kommission mit diesen neuen Vorschriften sicherstellen, dass in der EU nur sicheres Spielzeug verkauft wird.

In einer Meldung des BMUV zum Vorschlag der EU-Kommission zur neuen Spielzeugverordnung vom 31.07.2023 sagt Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: "Ich begrüße sehr, dass die Europäische Kommission die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug verbessern will. Denn Verbraucherschutz lässt sich nur europaweit wirklich wirksam durchsetzen. Ich werde mich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass der Schutz von Kindern vor hormonschädlichen Substanzen und anderem Gift in Spielzeug noch weiter verbessert wird."

Die vollständige Meldung des BMUV ist unter folgendem Link abrufbar: BMUV: Mehr Sicherheit vor gefährlichen Stoffen in Spielzeug | Meldung

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