DIN Verbraucherrat

2021-06-30

Neuveröffentlichung der Normenreihe DIN EN 13138 „Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen“

© Fotolia_M_Susanne Güttler

Nach mehrjähriger Überarbeitung wird die dreiteilige Normenreihe der DIN EN 13138 „Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen“ voraussichtlich mit Ausgabedatum Juli 2021 als neue Ausgabe veröffentlicht. Wesentlichste Eigenschaft von Schwimmlernhilfen wie z.B. Schwimmflügel, -gürtel, -brettchen oder Schwimmnudeln ist die Schwimmstabilität auch beim Ausfall einer Luftkammer. Sie unterstützen den aktiven Benutzer (Kind) bei seinen ersten Schwimmversuchen. Wenn das Kind passiv wird, muss die Auftriebshilfe verhindern, dass das Kind unter die Wasseroberfläche versinkt.  

Wesentlichste Änderung zur Vorgängernorm ist, dass die wassertechnische Leistungs-Prüfung von Schwimmlernhilfen mittels Test-Puppen nun erstmalig reproduzierbar überprüft werden kann. Aufblasbare Schwimmlernhilfen müssen mit Rückschlagventilen ausgestattet sein, welche Dichtheit sicherstellen, auch wenn der Stöpsel vollständig entfernt wurde. Alle Ventile müssen bei geöffnetem Stöpsel sicherstellen, dass aufblasbare Schwimmlernhilfen nach einer Dauer von 2 min noch mindestens 80 % (in der Vorgängernorm waren es 75 %) ihres ursprünglichen Auftriebs beibehalten. Darüber hinaus sind mindestens zwei getrennte Luftkammern laut Norm vorgeschrieben.    

Mit Neuausgabe der Norm müssen zudem die sichtbaren Bereiche der Schwimmlernhilfen aus Sicherheitsgründen und zur Überwachung der Kinder während des Gebrauchs deutlich erkennbar sein. Die Kontrastprüfung erfolgt im Schwimmbecken mit blauen, türkisen und weißen Kacheln und im natürlichen grau/braunem Gewässer. Die aktuell gültige Norm enthält bereist ein umfangreiches konsistentes Verbraucherinformationssystem mittels graphischer Symbole, welches nahezu unverändert in die neue Norm übernommen wurde. Der DIN-Verbraucherrat hat intensiv an der Überarbeitung der Normenreihe DIN EN 13138 mitgewirkt. Die in der Normenreihe festgelegten sicherheitstechnischen Anforderungen gehen maßgeblich auf den ehrenamtlichen Verbraucherratsvertreter zurück. 

Beim Kauf von Schwimmlernhilfen sollten Eltern unbedingt auf die Kennzeichnung nach DIN EN 13138 achten. Sichere Schwimmlernhilfen sind wichtiger denn je. Aufgrund der Corona-Pandemie und daraus folgend geschlossener Bäder und ausfallendem Schwimmunterricht in Schulen und Vereinen, werden immer weniger Kinder zu sicheren Schwimmern ausgebildet und der Anteil an Nichtschwimmern wird größer. Hiervor warnt aktuell die DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft).

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