DIN Verbraucherrat

2026-09-23

Metaverse-Normung: Verbraucherstimme jetzt auch international vertreten

Zwei ehrenamtliche Expert*innen des DIN-Verbraucherrats setzen sich seit diesem Jahr direkt in der internationalen Normung für mehr Datenschutz, Sicherheit und Barrierefreiheit bei AR- und VR-Anwendungen ein.

Mutter und Kind beim Spielen mit einer VR-Brille (Metaverse)
© AdobeStock: Art Photo

Immer mehr Menschen tauchen mit VR-Brillen in virtuelle Welten ein. Nach der aktuellen Trendstudie des Bitkom haben 35 Prozent der Menschen in Deutschland ab 16 Jahren schon einmal eine VR-Brille genutzt; 2023 waren es erst 20 Prozent. Zum festen Alltagsbegleiter ist die Technik damit noch nicht geworden, denn nur 12 Prozent der Nutzenden setzen die Brille mindestens einmal pro Woche auf. Genutzt wird sie vor allem für Spiele, für virtuelle Reisen und zum Ansehen von Filmen. Dabei erfassen Sensoren im Gerät sehr persönliche Daten. Anfang des Jahres wurde unsere Studie zum Thema „Metaverse“ veröffentlicht, seitdem hat sich einiges getan: Die Verbrauchervertretung arbeitet nun unmittelbar in der internationalen Normung mit und hat erste Kommentare eingebracht.

Metaverse-Normung: Wer gestaltet die Regeln für virtuelle Welten?

Welche Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz oder Barrierefreiheit XR-Anwendungen erfüllen sollen, wird zu einem großen Teil in der internationalen Normung festgelegt. Ein zentrales Gremium ist das ISO/IEC JTC 1/SC 24, ein gemeinsames Gremium von ISO und IEC im Bereich Informationstechnik. Es befasst sich mit Computergrafik, Bildverarbeitung sowie virtueller, erweiterter und gemischter Realität und rückt dabei zunehmend das Metaverse in den Mittelpunkt. In sieben Arbeitsgruppen werden derzeit 21 Normungsprojekte zum Metaverse bearbeitet. Die Themen reichen von der visuellen Darstellung komplexer Systeme über die Bewegungserfassung bis hin zu Sicherheit und Datenschutz.

Auf nationaler Ebene werden diese Arbeiten vom Arbeitsausschuss NA 043-01-24 AA „Metaverse und Extended Reality“ bei DIN gespiegelt, der im Oktober 2023 gegründet wurde. Hier wird die deutsche Position zu den internationalen Projekten abgestimmt. Der DIN-Verbraucherrat ist in dem Gremium vertreten und sorgt dafür, dass neben technischen und wirtschaftlichen Interessen auch die Interessen der Nutzer*innen berücksichtigt werden.

Verbrauchervertretung direkt in der internationalen Metaverse-Normung

Für Verbraucher*innen besonders wichtig ist die Arbeitsgruppe WG 11 „Health, safety, security and usability of AR/VR“. Hier geht es um Fragen, die Nutzer*innen unmittelbar betreffen, wie beispielsweise: Welche gesundheitlichen Folgen hat das Eintauchen in virtuelle Welten? Wie gut sind Nutzer*innen vor Gefahren im Netz geschützt? Und können alle Menschen die Anwendungen gleichermaßen nutzen?

Seit 2026 sind zwei ehrenamtliche Expert*innen des DIN-Verbraucherrats offiziell für die WG 11 benannt. Damit bringen sie die Verbrauchersicht nicht mehr nur über das nationale Gremium, sondern direkt dort ein, wo die internationalen Standards entstehen.

Welche Verbraucherinteressen vertreten wir?

Die Verbrauchervertretung hat bereits zu verschiedenen aktuellen Normungsprojekten Kommentare eingebracht, die für Verbraucher*innen relevant sind, zum Beispiel zu:

  • ISO/IEC CD 25767 soll festlegen, wie das Gesicht einer Person auf ihren Avatar übertragen wird, während sie eine XR-Brille trägt. Damit der Avatar der realen Person ähnelt und der Mimik in Echtzeit folgt, erfassen Kameras und Sensoren im Gerät laufend Gesichtsdaten, auch dann, wenn die Brille Teile des Gesichts verdeckt. Wir haben uns hier für den Schutz biometrischer Gesichtsdaten, für Nutzerkontrolle und für eine klare Terminologie eingesetzt.
  • ISO/IEC CD 25768 soll beschreiben, wie sich Personen an unterschiedlichen Orten in einem gemeinsamen virtuellen Raum treffen können. Dafür werden die realen Räume der Beteiligten samt den Gegenständen darin als Daten abgebildet und zusammengeführt. Unsere Kommentare zielten auf den Schutz sensibler Raumdaten, einen eindeutigen Anwendungsbereich und klare Datenmodelle.
  • ISO/IEC NP 22626 befasst sich mit der Bewegungserfassung (Motion Capture), also damit, wie Körperbewegungen aufgezeichnet und auf digitale Figuren übertragen werden. Hier haben wir unter anderem darauf hingewiesen, dass neue Sensortechnik einbezogen und die Datenübertragung abgesichert werden muss.

Dabei werden sehr persönliche Daten verarbeitet: je nach Projekt das Gesicht, die Mimik, die Körperbewegungen oder der eigene Wohnraum. Aus Verbrauchersicht stehen deshalb unter anderem folgende Interessen im Mittelpunkt:

  • Schutz persönlicher Daten: Gesichtszüge und Bewegungsmuster sind biometrische Merkmale, die sich nicht wie ein Passwort ändern lassen. Wir setzen uns dafür ein, dass nur so viele Daten erhoben werden, wie nötig, und biometrische Risiken vermieden werden.
  • Selbstbestimmung: Verbraucher*innen sollen selbst entscheiden können, welche Informationen sie teilen, etwa wie viel von ihrem Gesicht oder ihrer Wohnung für andere sichtbar wird. Deshalb fordern wir Möglichkeiten zur Nutzerkontrolle.
  • Sicherheit: Wer sich in virtuellen Welten bewegt, muss sich darauf verlassen können, dass Anwendungen sicher gestaltet sind und Daten geschützt übertragen werden.
  • Teilhabe für alle: XR-Anwendungen sollen auch für Menschen mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen nutzbar sein. Barrierefreiheit und Inklusion sind für uns durchgängige Anliegen.

Wie geht es mit der Metaverse-Normung weiter?

Der DIN-Verbraucherrat wird die Metaverse-Normung national und international weiter begleiten. In der WG 11 stehen unter anderem Arbeiten zur nutzerfreundlichen Gestaltung von XR-Anwendungen und zu Anforderungen an Datenschutzrichtlinien in virtuellen Umgebungen auf der Agenda. Unser Ziel bleibt, dass Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden, damit Verbraucher*innen sich in virtuellen Welten sicher und selbstbestimmt bewegen können. So bringt der DIN-Verbraucherrat frühzeitig die Perspektive der Nutzer*innen in technische Regeln ein, bevor diese den Markt prägen.

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Michaela Hildebrandt

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