DIN Verbraucherrat
Bessere Ernährung im Krankenhaus: Neue Norm soll Patientinnen und Patienten schützen
Mangelernährung – ein oft übersehenes Problem
Mangelernährung im Krankenhaus ist ein häufig unterschätztes Problem mit ernsten Folgen für die Gesundheit. Viele Patientinnen und Patienten bekommen nicht die Nährstoffe, die sie für eine gute Genesung brauchen. Dabei lässt sich durch eine passende Ernährungstherapie vieles verbessern. Voraussetzung ist allerdings, dass Mangelernährung früh erkannt wird und Betroffene während des gesamten Aufenthalts – und möglichst auch nach der Entlassung – gut versorgt sind.
Neue internationale ISO-Norm entsteht
Derzeit wird auf internationaler Ebene eine neue ISO-Norm erarbeitet. Sie soll Krankenhäusern konkrete Empfehlungen geben, wie sie Mangelernährung vorbeugen, erkennen und behandeln können. Die Norm soll für erwachsene Patientinnen und Patienten ebenso gelten wie für Kinder und Jugendliche. Angestoßen wurde dieses Projekt mit einem Normungsantrag aus Kanada.
Deutsche Beteiligung: DIN-Arbeitsausschuss nimmt Arbeit auf
Damit Deutschland diese internationale Norm aktiv mitgestalten kann, wurde Ende 2025 der DIN-Arbeitsausschuss NA 057-08-09 AA „Prävention, Erkennung und Behandlung von Mangelernährung in Krankenhäusern“ eingerichtet.
Dieses Gremium bündelt die deutsche Fachkompetenz und bringt die nationalen Positionen in die zuständige ISO-Arbeitsgruppe ein.
Neuer Bundestagsbeschluss: Ernährungsscreening wird Pflicht
Die Relevanz dieser Normungsarbeit wird durch eine aktuelle Entscheidung des Bundestages deutlich. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das am 6. März verabschiedet wurde, ist erstmals festgelegt worden, dass Mangelernährung im Krankenhaus systematisch erkannt werden muss.
Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bis Ende 2027 eine Qualitätssicherungs-Richtlinie erarbeiten. Darin sollen unter anderem ein verpflichtendes Screening auf Mangelernährung bei der Aufnahme ins Krankenhaus sowie Vorgaben für eine strukturierte Therapie, wenn eine Mangelernährung festgestellt wird, geregelt werden.
Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) sehen darin einen wichtigen Schritt für eine bessere Patientenversorgung. Studien zeigen seit Jahren, dass bis zu 30 Prozent der stationären Patientinnen und Patienten mangelernährt oder gefährdet sind – mit mehr Komplikationen, längeren Liegezeiten und höheren Kosten als Folge.
Das Gesetz sorgt dafür, dass das Thema Ernährung nicht länger von der individuellen Aufmerksamkeit einzelner Ärztinnen oder Pflegender abhängt, sondern im Klinikalltag strukturell verankert wird. Die internationale ISO-Norm kann hier eine wichtige fachliche Grundlage bieten: Sie kann Krankenhäusern helfen, geeignete Screening-Verfahren auszuwählen, Abläufe zu standardisieren und Qualitätssicherung praktisch umzusetzen. Das Normprojekt gewinnt dadurch an Bedeutung, weil es die spätere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben konkret unterstützen kann.
Nicht nur satt werden: Qualität und Sicherheit der Ernährung
Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher geht es um mehr als „genug zu essen“. Wichtig ist auch, Zielkonflikte zu erkennen. Ein Beispiel ist der Spannungsbogen zwischen einem vielfältigen Speisenangebot und der Lebensmittelsicherheit. Auf Intensivstationen kann es sinnvoll sein, auf rohe Salate zu verzichten, weil sie ein höheres Keimrisiko haben. Gleichzeitig muss aber sichergestellt sein, dass Patientinnen und Patienten trotzdem eine wohlschmeckende, ausgewogene und nährstoffreiche Kost erhalten.
Wie es in der Normungsarbeit weitergeht
Die nächste Sitzung des DIN-Arbeitsausschusses ist für Mitte April 2026 geplant. Dort wird unter anderem beraten, wie die Ergebnisse der internationalen Diskussion in praxisnahe Empfehlungen für Krankenhäuser übersetzt werden können.
Verbraucherinteressen sind vertreten
Im Arbeitsausschuss vertritt Frau Martina Feulner die Verbraucherinteressen. Sie ist Diplom-Oecotrophologin (Haushalts- und Ernährungswissenschaftlerin), arbeitet als selbstständige Beraterin und Supervisorin und war zuvor als Referentin beim Deutschen Caritasverband tätig. Durch ihre Erfahrung in der Lebensmittelhygiene-Normung und ihre Mitarbeit im Expertenteam „Lebensmittel“ des DIN-Verbraucherrates bringt sie sowohl fachliche Tiefe als auch eine klare Patienten- und Verbraucherperspektive in die Diskussion ein.
Gemeinsames Ziel: Ernährung als Teil der Behandlung ernst nehmen
Die geplante ISO-Norm soll dazu beitragen, dass Ernährung im Krankenhaus nicht länger als Nebensache betrachtet wird, sondern als wesentlicher Bestandteil der medizinischen Behandlung. Zusammen mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zum verpflichtenden Ernährungsscreening entsteht die Chance, Mangelernährung künftig frühzeitig zu erkennen und konsequent zu behandeln.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das bessere Aussichten auf eine sichere, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Ernährung während des Klinikaufenthalts, und damit auch auf eine schnellere und bessere Genesung.