DIN Verbraucherrat
Patientenschutz im Fokus: DIN-Verbraucherrat arbeitet an Norm für Besuchskommissionen in Psychiatrien mit
Der DIN-Verbraucherrat setzt sich für hohe verbraucherschutzfachliche Anforderungen an den Schutz der Patient*innen sowie an die Transparenz und Qualitätssicherung ein.
In Deutschland wurden laut Statistischem Bundesamt allein im Jahr 2024 rund 850.000 Patientinnen und Patienten vollstationär in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern behandelt. Menschen in psychiatrischen Einrichtungen können insbesondere in akuten Krankheitsphasen, ihre eigenen Interessen häufig nicht in ausreichendem Maße selbst vertreten. Deshalb braucht es eine unabhängige, legitimierte Vertretung dieses besonders vulnerablen Personenkreises in Form einer sogenannten Besuchskommission.
Was ist eine Besuchskommission?
Eine Besuchskommission ist ein unabhängiges und ehrenamtliches Gremium, das psychiatrische Einrichtungen überprüft. Die Kommission kontrolliert, ob Kliniken die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Patientenschutz und die Unterbringungsgesetze, einhalten und ob die Rechte von untergebrachten oder zwangsweise behandelten Personen gewahrt sind. Aufgrund des deutschen Föderalismus sind die Besuchskommissionen Ländersache. Sie basieren auf den jeweiligen Landesgesetzen für psychisch kranke Menschen und sind daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich organisiert. Auch die Arbeitsweise der einzelnen Kommissionen weicht zum Teil stark voneinander ab. Es besteht somit ein dringender Bedarf zur Vereinheitlichung.
Was soll erreicht werden?
Ziel der Norm ist es, einheitliche Anforderungen an die Tätigkeit und Arbeitsweise von Besuchskommissionen in Psychiatrien zu erarbeiten. Damit sollen Patientenschutz, Transparenz und Qualitätssicherung im Sinne des Verbraucherschutzes gestärkt und bundesweit vergleichbare Grundlagen geschaffen werden. Der DIN-Verbraucherrat bringt dabei insbesondere die Perspektive der Patientinnen und Patienten ein und achtet darauf, dass Transparenz, Beteiligung und Schutzrechte in der Norm angemessen berücksichtigt werden.
Aus Sicht des DIN-Verbraucherrates ist das Projekt besonders verbraucherrelevant, weil Patientinnen und Patienten psychiatrischer Einrichtungen in bestimmten Situationen ihre Rechte und Interessen nicht ausreichend selbst wahrnehmen können. Einheitliche Anforderungen an Besuchskommissionen können dazu beitragen, Schutzmechanismen transparenter, verlässlicher und bundesweit besser vergleichbar zu machen. Der DIN-Verbraucherrat setzt sich deshalb dafür ein, dass die Perspektive der Betroffenen in der Normungsarbeit konsequent berücksichtigt wird.
Die Arbeiten am Dokument haben im NA 176-01-03 AA „Qualitätsmanagement in Gesundheits-einrichtungen“ begonnen und werden voraussichtlich bis mindestens Ende 2027 andauern.