NA 119

DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)

Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 38407-47
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Gemeinsam erfassbare Stoffgruppen (Gruppe F) - Teil 47: Bestimmung ausgewählter Arzneimittelwirkstoffe und weiterer organischer Stoffe in Wasser und Abwasser - Verfahren mittels Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie und massenspektrometrischer Detektion (HPLC-MS/MS oder -HRMS) nach Direktinjektion (F 47)

Titel (englisch)

German standard methods for the examination of water, waste water and sludge - Jointly determinable substances (group F) - Part 47: Determination of selected active pharmaceutical ingredients and other organic substances in water and waste water - Method using high performance liquid chromatography and mass spectrometric detection (HPLC-MS/MS or -HRMS) after direct injection (F 47)

Einführungsbeitrag

Arzneimittel sind für die menschliche und tierische Gesundheit unverzichtbar. Durch Applikation oder unsachgemäße Entsorgung gelangen Arzneimittelwirkstoffe unverändert oder transformiert in den Wasserkreislauf. Dies geschieht zum einen über kommunale Abwässer, welche in Klärwerken aufbereitet werden. Dabei werden die Arzneimittelwirkstoffe und deren Transformationsprodukte nicht vollständig aus dem Wasser entfernt. Zum anderen gelangen Arzneimittelwirkstoffe und deren Transformationsprodukte über die Ausbringung von Gülle auf Böden und gelangen je nach Beschaffenheit des Bodens und der Wirkstoffe in den Wasserkörper. Es finden sich daher Arzneimittelwirkstoffe und deren Transformationsprodukte in Oberflächen- und Grundwässern sowie in gereinigten Abwässern. In dieser Norm wird ein flüssigkeitschromatographisches Verfahren mit massenspektrometrischer Detektion zur Bestimmung ausgewählter Arzneimittelwirkstoffe beschrieben.
Diese Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung ausgewählter Arzneimittelwirkstoffe und Transformationsprodukte sowie weiterer organischer Substanzen in Trink-, Grund- und Oberflächenwasser in Massenkonzentrationen = 0,025 µg/l beziehungsweise in behandeltem Abwasser in Massenkonzentrationen = 0,050 µg/l fest.
Die unteren Anwendungsgrenzen des Verfahrens können abhängig von der Empfindlichkeit der verwendeten Geräte und von der Matrix der Probe variieren.
Das Verfahren kann zur Bestimmung weiterer organischer Stoffe oder in anderen Wasserarten angewandt werden, wenn die Richtigkeit im Einzelfall geprüft und nachgewiesen wurde.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 119-01-03-02-16 AK "LC-MS/MS-Verfahren" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.

Dokument: zitiert andere Dokumente

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 119-01-03-02-16 AK - LC-MS/MS-Verfahren  

Ausgabe 2017-07
Originalsprache Deutsch
Preis ab 117,70 €
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