DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)
Feststoffe in der Umwelt - Anleitung zur Probenvorbehandlung
Kurzreferat
Dieses Dokument legt die erforderliche Vorbehandlung von Schlämmen, behandelten Bioabfällen, Abfällen, Sedimenten und Böden (einschließlich erdähnlichen Materialien) fest, die der Analyse organischer sowie anorganischer chemischer und physikalisch-chemischer Parameter unterzogen werden. Dieses Dokument gilt für die Vorbereitung von repräsentativen Proben aus der Laborprobe, die gemäß dem Probenahmeplan entnommen wurde. Die Probenahme ist nicht Bestandteil dieser Norm. Die Vorbehandlung von Proben zielt darauf ab, eine (kleine) Probe vorzubereiten, die für die ursprüngliche Probe repräsentativ ist. Dieses Dokument beschreibt die Vorbehandlung unter Laborbedingungen (Abschnitt 10). Für die Bestimmung anorganischer chemischer und physikalisch-chemischer Parameter werden in diesem Dokument Verfahren zur Vorbereitung beschrieben: 1. Proben von festen Proben (10.2 und 10.5); 2. Proben von flüssigen Schlämmen, flüssigen Sedimenten und flüssigen Abfällen (10.4 und 10.5). Für die Bestimmung der organischen Verbindungen sind drei Vorbehandlungsmethoden für feste Schlämme, feste Sedimente, behandelte Bioabfälle und Böden vorgeschrieben: 1. eine Vorbehandlungsmethode, wenn flüchtige organische Verbindungen gemessen werden sollen (siehe 10.3.2); 2. eine Vorbehandlungsmethode, wenn halbflüchtige bis nichtflüchtige organische Verbindungen gemessen werden sollen (siehe 10.3.3); 3. eine Vorbehandlungsmethode, wenn halbflüchtige bis nichtflüchtige organische Verbindungen gemessen werden sollen und das Extraktionsverfahren eine feldfeuchte Probe vorschreibt oder wenn nur indikative Ergebnisse erforderlich sind (siehe 10.3.4). Die Wahl der Methode hängt vor allem von der Flüchtigkeit des Analyten ab. Sie hängt auch von der Partikelgrößenverteilung des Materials (siehe Abschnitt 10.1.2), der Heterogenität der Probe und dem nachfolgenden Analyseverfahren ab. Vorbehandlungsverfahren für die Analyse von organischen Verbindungen in Abfällen sind in Abschnitt 10.5 beschrieben.
Beginn
2025-10-01
WI
00444273
Geplante Dokumentnummer
00444273
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 119-08-02 AA - Chemische und physikalische Verfahren