NA 115

DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp)

2017-12-13

Veröffentlichung der Norm DIN EN 15507, Verpackung - Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter - Vergleichende Werkstoffprüfung von Polyethylensorten

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Gefahrgutverpackungen werden verwendet, um Stoffe und Gemische mit gefährlichen Eigenschaften, z.B. auf Straßen und Schienen zu transportieren. Um entsprechende Normen für Prüfverfahren und Übereinstimmungsanforderungen für Verpackungen und IBCs für Gefahrgüter zu erarbeiten, hat das europäische Technische Unterkomitee CEN/TC 261/SC 5 „Einzelverpackungen und Transportverpackungen“ eine entsprechende europäische Arbeitsgruppe WG 16 „Gefahrgutverpackung“ eingerichtet. Im Jahr 2014 wurde im CEN/TC 261/SC 5 vereinbart die Europäische Norm EN 15507:2008 zu überarbeiten. Die Prüfanforderungen und -verfahren in dieser Norm entsprechen den Vorschriften der multimodalen Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter. Diese werden stetig aktualisiert, sodass eine Überarbeitung von EN 15507 zur Beseitigung der modalen Abweichungen ebenfalls notwendig wurde.

Die Europäische Norm legt Werkstoffkennwerte, Prüfanforderungen und -verfahren für die vergleichende Prüfung von Polyethylensorten hochmolekularen Polyethylens hoher Dichte (PE-HD-HMW) und mittelmolekularen Polyethylens hoher Dichte (PE-HD-MMW), für die Herstellung von Verpackungen und Großpackmitteln (IBCs) für die Beförderung gefährlicher Güter fest. Diese spezifischen Werkstoffkennwerte beziehen sich auf die in den folgenden Normen beschriebenen Prüfverfahren:

  • DIN EN ISO 13274:2013, Verpackung — Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter — Verträglichkeitsprüfung für Kunststoffverpackungen und IBCs
  • DIN EN ISO 16495:2013, Verpackung — Verpackungen für die Beförderung gefährlicher Güter — Prüfverfahren

Es ist vorgesehen, diese Norm in Verbindung mit der selektiven Prüfung von Verpackungen für flüssige Stoffe anzuwenden. Die Norm ist jedoch nicht für die vergleichende Prüfung von Recycling-Kunststoffen vorgesehen.

Die UN-Empfehlungen erhalten Rechtskraft durch die Vorschriften einer Reihe modaler Übereinkommen und Rechtsvorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter. Diese internationalen Übereinkommen umfassen:

  • das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), (Großteil Europas sowie Teile Asiens und Nordafrikas);
  • die technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-TI), (weltweit);
  • den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code), (weltweit) und
  • die Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID), (Großteil Europas sowie Teile Nordafrikas und des Nahen Ostens).

Bei der Anwendung dieser Norm müssen die Anforderungen dieser internationalen Übereinkommen und außerdem die relevanten nationalen Vorschriften für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter berücksichtigt werden.

Eine überarbeitete deutsche Sprachfassung DIN EN 15507 wurde im nationalen Spiegelausschuss NA 115-01-06 AA „Gefahrgutverpackungen“ im DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp) erarbeitet und wird im Februar 2018 veröffentlicht.