NA 115

DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp)

2018-12-19

Auf den Kompost mit der Tüte!

Neues Normungsprojekt – Europäische Arbeitsgruppe erarbeitet Dokument, welches die Anforderungen an und Prüfverfahren für heimkompostierbare Tragetaschen spezifizieren soll.

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Eines der globalen Probleme, mit denen sich unsere Gesellschaft seit längerer Zeit konfrontiert sieht, ist die zunehmende Verschmutzung unseres Planeten. Immer häufiger hört man Stichworte wie „Abfallflut“ und „Mikroplastik“ in den Nachrichten. Selbstverständlich also, dass immer mehr Unternehmen auf biologische Alternativen statt auf Kunststoff setzen. Biokunststoffe schienen die Lösung gegen den „Plastikmüll“ zu sein. Doch warum haben sich diese bisher nicht durchgesetzt?

Zuerst müsste der Begriff „Biokunststoff“ genauer unter die Lupe genommen werden. Die Vorsilbe „Bio“ hat je nach Anwendung zwei unterschiedliche Bedeutungen. Zum einen kann es sich um einen „biobasierten“ Kunststoff handeln - also ein Produkt, welches zum Beispiel aus Mais oder Kartoffeln hergestellt wurde, aufgrund unterschiedlicher Additive jedoch nicht zwangsläufig kompostierbar sein muss. Zum anderen könnte es sich um einen Kunststoff handeln, der zwar biologisch abbaubar ist, jedoch nicht aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sein muss.

Bei der Kompostierung zerfallen viele biologisch abbaubaren Kunststoffe nur unter den definierten Bedingungen von industriellen Kompostierungsanlagen (siehe DIN EN 13432). Auf den heimischen Kompost sollten solche Produkte nicht geworfen werden, da hier weitaus unspezifischere Feuchte- und Temperaturbedingungen herrschen und sie sich nicht oder nur mit einer deutlich längeren Zerfallszeit zersetzen. Weiterhin entstehen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen auch keine wertvollen Bodenbestandteile, sondern es findet lediglich ein Abbau zu Kohlenstoffdioxid und Wasser statt. Nichtsdestotrotz passiert es, dass Verbraucher zum Beispiel kompostierbare Tüten oder Beutel auf ihren Kompost Zuhause werfen. Beim Umsetzen des Komposts ist dann die Überraschung und auch der Ärger groß: Die Tüte hat sich nicht zersetzt, obwohl doch „kompostierbar“ draufstand.

Um diese Herausforderung anzugehen und sowohl den Herstellern als auch den Verbrauchern einen Leitfaden für die Heimkompostierung von biologisch abbaubaren Produkten zur Verfügung zu stellen, entwickelt derzeit eine europäische Arbeitsgruppe im Technischen Komitee „Verpackung und Umwelt“ eine Norm zu diesem Thema, beschränkt sich jedoch für den Anfang auf biologisch abbaubare Tragetaschen.

Die geplante Norm soll ein Prüfverfahren und Anforderungen für Tragetaschen festlegen, die für die Verwendung in gut geführten Heimkompostierungsanlagen unter definierten Umgebungsbedingungen geeignet sind. Die folgenden vier Aspekte sollen dabei behandelt werden und dienen der Beurteilung der Auswirkungen auf den biologischen Behandlungsprozess:

  • Typisierung;
  • biologischer Abbau;
  • Zerfall während der Kompostierung;
  • Kompostqualität und Erkennbarkeit.

Die Arbeiten an diesem Projekt haben bereits begonnen. Der deutsche Arbeitsausschuss NA 115?04?02 AA „Abbaubarkeit von Packstoffen und Packmitteln“ im DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp) spiegelt die Tätigkeiten der europäischen Arbeitsgruppe und ist an der Erarbeitung der Norm maßgeblich beteiligt.