NA 082

DIN-Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD)

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Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen des NARD.

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Projekt Schwarmspeicher – Schaubild (Hintergrund: pixabay.com)
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Normungsprojekt DIN 2386 zur Anrechenbarkeit und Speicherung von regenerativer Energie in thermischen Speichern zur nutzbaren Zuführung, gebäudefern erzeugter regenerativer Energien in Neu- und Bestandsgebäuden

( 2023-04-19 )  Im NA 082-00-20 AA „Thermische Speicher für gewerbliche bzw. industrielle Anwendungen“ wird zur DIN 2384 ein Folgeprojekt mit dem Arbeitstitel DIN 2386 „Schwarmspeicher“ erarbeitet (vollständiger Arbeitstitel „Thermische Energiespeicher – Eingangsparameter für die Energiebedarfsberechnung zur Flexibilisierung dem Gebäude vorgelagerter Netze“). Das Ziel der Norm ist, für regenerative Energiemengen, die aus nicht gebäudenahen Quellen stammen und Gebäuden nutzbar zugeführt werden können, die energetischen Grundlagen zur Anrechenbarkeit auf dem geforderten Anteil regenerativer Energien zur Deckung des Jahresenergiebedarfs nach GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) zu beschreiben. Dabei geht es darum bewerten zu können, wie förderlich die Speicherung gebäudefern erzeugter volatiler regenerativer Energie sein kann. Und die Betrachtung in der Norm soll dabei helfen, bei Beratung, Planung und Ausführung zu bzw. Mehr 

Nationale Wasserstoffstrategie Deutschlands - Erweiterung des bestehenden Normenwerkes durch den DIN-Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) AUFRUF ZUR MITWIRKUNG UND FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG

( 2022-01-20 )  Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Dokument. Mehr 

Anmerkung des NA 082-00-16 AA "Flansche und ihre Verbindungen, Spiegelausschuss zu CEN/TC 74" zur DIN EN 1591-4

( 2016-05-18 )  Die Schulung und die Bewertung des angehenden Verschraubungsmonteurs sind nach Abschnitt 10.1 durch verschiedene Personen durchzuführen. Diese müssen die Qualifikationen nach Abschnitt 4 und 5 erfüllen. Die Norm fordert keine Schulung und/oder Bewertung durch eine unabhängige Drittstelle (third-party). Der Schulungsleiter kann dem Unternehmen angehören, dessen Personal er schult, oder einer externen Organisation (externer Schulungsanbieter). Ebenso kann der Begutachter / die Bewertungsstelle dem Unternehmen angehören, dessen Personal er begutachtet, oder einer externen Organisation (externen Schulungsanbieter, unabhängige Drittstelle). Der in der englischen Sprachfassung verwendete Begriff „certificate“ wurde in der deutschen Übersetzung bewusst mit dem Begriff „Bescheinigung“ übersetzt. Entsprechend dem Neutralitätsgrundsatz ist bei der Gestaltung von Normen deren uneingeschränkte Anwendbarkeit zu gewährleisten. Daher sind Anforderungen an die Konformitätsbewertung weder normativ ... Mehr