DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO)
Atemschutzgeräte - Prüfverfahren - Teil 7: Bestimmung des Durchlasses von Partikelfiltern
Kurzreferat
Diese Norm ist als Ergänzung zu den spezifischen Gerätenormen für Atemschutzgeräte vorgesehen. Prüfverfahren werden für vollständige Geräte oder Teile von Geräten festgelegt. Diese Norm legt das Verfahren zum Prüfen des Durchlasses von Partikelfiltern für Atemschutzgeräte fest. Es werden dazu zwei Prüfaerosole zum Messen des Filterdurchlasses verwendet: - Natriumchlorid; - Paraffinöl. Das Prüfaerosol wird in die Prüfkammer geleitet, in der das zu prüfende partikelfiltrierende Gerät befestigt ist und das Aerosol strömt durch das Gerät. Die Aerosolkonzentration wird unmittelbar vor und hinter dem partikelfiltrierenden Gerät durch ein Fotometer gemessen. Laboratorien sollten folgende Faktoren in Betracht ziehen: - Die Prüfkammer sollte so gebaut sein, dass Schwankungen der Luftgeschwindigkeit über die Oberfläche des zu prüfenden Filters minimiert werden. - Eine hohe lokalisierte Luftgeschwindigkeit kann zu einem unnatürlich hohen Durchlass für den Filter führen. Die vorgelegte Norm ist eine Prüfnorm und behandelt insbesondere Aspekte des Arbeitsschutzes und der (Produkt-)Sicherheit. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA Atemgeräte für Arbeit und Rettung im Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO) bei DIN.
Beginn
2026-03-12
WI
00079198
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 13274-7 rev
Projektnummer
02703521
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 027-02-04 AA - Atemgeräte für Arbeit und Rettung
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 79/WG 9 - Prüfverfahren und Interpretation der Normen des CEN/TC 79