NA 159

DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL)

Projekt

Private Sicherheitsdienstleistungen - Schutz kritischer Infrastrukturen - Teil 4: Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor

Kurzreferat

Dieses Dokument enthält die branchenspezifischen Anforderungen für die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor, die zusätzlich zu den Anforderungen von EN 17483 1 gelten. Es legt Dienstleistungsanforderungen an die Qualität in Bezug auf Organisation, Prozesse, Personal und Verwaltung eines Sicherheitsdienstleisters und/oder seiner unabhängigen Zweigstellen und Niederlassungen nach Handelsrecht als Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen für den Energiesektor fest. Es legt Qualitätskriterien für das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor fest, die von öffentlichen und privaten Auftraggebern nachgefragt werden. Dieses Dokument ist geeignet für die Auswahl, Zuordnung, Auftragsvergabe und Überprüfung des am besten geeigneten Anbieters von Sicherheitsdienst¬leistungen im Energiesektor. ANMERKUNG 1 Dieses Dokument ist Teil 4 einer Normenreihe über die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen für kritische Infrastrukturen. Siehe Bild 2. [Bild 2] ANMERKUNG 2 Es ist wichtig, dass die Auswahl eines privaten Sicherheitsdienstleisters stets das beste Verhältnis zwischen Qualität und Kosten widerspiegelt. Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen dar, deren Erfüllung von den Dienstleistern erwartet wird, um dieses Verhältnis zu verwirklichen. Es legt Dienstleistungsanforderungen an die Qualität in Bezug auf Organisation, Prozesse, Personal und Verwaltung eines Sicherheitsdienstleisters und/oder seiner unabhängigen Zweigstellen und Niederlassungen nach Handelsrecht als Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen für den Energiesektor fest. Es legt Qualitätskriterien für das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor fest, die von öffentlichen und privaten Auftraggebern nachgefragt werden. Dieses Dokument ist geeignet für die Auswahl, Zuordnung, Auftragsvergabe und Überprüfung des am besten geeigneten Anbieters von Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf Sicherheitsdienstleistungen in Kernkraftwerken. Liste möglicher Aktivitäten Aktivitäten privater Sicherheitsdienstleister zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Energiesektor: 1) Schutz und Überwachung der Umgebung:  Personell – Empfangsdienste, feste Bewachung an einem Ort, Streifengänge, möglicherweise Hundestaffel (K9);  Technisch – Videoüberwachungsanlagen, Drohnen, Sonstiges;  Betrieb einer Leit-/Überwachungszentrale;  Betrieb einer Notrufzentrale;  Zugangskontrolle und -verwaltung (Drehkreuze, Sperren, Genehmigungen und Dienstausweise). 2) Personell und technisch, z. B. Einsatz von Kontroll- und Detektionsausrüstung für  Fahrzeuge;  Güter;  Besucher;  Personal;  Auftragnehmer (d. h. personell und technisch, z. B. Einsatz von Kontroll- und Detektionsausrüstung). 3) Schutz und Überwachung vor Ort und von außerhalb des Standortes bzw. feste Überwachung an einem Ort und Streifengänge vor Ort und innerhalb von Gebäuden; 4) Notfallmaßnahmen/Krisenmanagement;  Eingreifen bei Alarm;  Ersthelfer (Rettungsdienst).

Beginn

2024-06-06

WI

00439008

Geplante Dokumentnummer

FprEN 17483-4

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 159-01-02 AA - Wach- und Sicherheitsdienstleistungen  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 439/WG 1 - Wach- und Sicherheitsdienstleistungen  

Norm-Entwurf

Private Sicherheitsdienstleistungen - Schutz kritischer Infrastrukturen - Teil 4: Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor
2024-12
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