DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 13814-2
Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen - Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch; Deutsche und Englische Fassung prEN 13814-2:2026
Safety of amusement rides and amusement devices - Part 2: Operation, maintenance and use; German and English version prEN 13814-2:2026
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt grundlegende Anforderungen fest, um die sichere Wartung, den sicheren Betrieb, die sichere Inspektion und Prüfung von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen, die sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen sind, sicherzustellen. Feste Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Vergnügungsanlagen für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen sowie Sport- und Freizeitanlagen, wie Wasserrutschen oder Sommerrodelbahnen, Spielplatzgeräte, Seilgärten, Kletterwände, Hüpfburgen, Trampoline, Schwimmbadgeräte (diese Liste ist nicht vollständig) sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-11-15 AA "Fliegende Bauten; Jahrmarkt- und Freizeitparkmaschinen, -geräte und -bauten; Sicherheit (SpA zu CEN/TC 152 und ISO/TC 254)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13184-2:2024-12 wurden folgende signifikante Änderungen vorgenommen: a) die Begriffe und Definitionen wurden überprüft und an den Teil 1 dieser Normenreihe angepasst, inkl. der ggf. angepassten Begriffe zu Personen im Vergnügungspark oder auf dem Veranstaltungsplatz; b) die Verweisung auf die Messung der Windgeschwindigkeit wurde aktualisiert, um den geänderten Inhalt in Teil 1 dieser Normenreihe zu berücksichtigen; c) Anforderungen, um sowohl DRA als auch OURA nach Änderungen auf dem neusten Stand zu halten, wurden hinzugefügt; d) Bedingungen für den Neustart einer Anlage nach einer ungeplanten Einstellung der Aktivität wurden hinzugefügt; e) Aussage zur Überprüfung der Rückhaltevorrichtungen nach den Anweisungen der Hersteller wurde hinzugefügt; f) Verweisung auf den Teil 3 dieser Normenreihe in Bezug auf Funktionsprüfungen wurde hinzugefügt.