DIN-Länder-Vertrag

Im Dezember 2023 haben das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen erneuert. Der neue Vertrag regelt Facetten der Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen, von denen man dann spricht, wenn Normen gesetzlich in Bezug genommen werden oder dafür vorgesehen sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn sie in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Der Vertrag beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und Öffentlichkeit.

Hier können Sie den DIN-Länder-Vertrag einsehen.

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