Textil und Textilmaschinen

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Hier finden Sie eine Auswahl von verschiedenen Normen und Standards aus dem Bereich Textil und Textilmaschinen mit Relevanz für die Circular Economy.

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  • Mitwirken. Normung und Standardisierung ist Teamwork. Engagieren Sie sich bei uns, um der Circular Economy mit Normen und Standards den Weg zu ebnen.

Normen und Standards

Pflege und Erhaltung von Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter Wind und Kälte Einblenden

Der technische Bericht DIN CEN/TR 17330; DIN SPEC 60020:2020-01 "Anleitungen für die Auswahl, Anwendung, Pflege und Erhaltung von Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter, Wind und Kälte" stellt Arbeitgebern oder Personen, die sie beraten, wie z. B. Lieferanten von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder Diensten, Inspektionen, Versicherungsgesellschaften usw., einen Leitfaden für notwendige Entscheidungen bei der Auswahl, Anwendung, Pflege und Erhaltung von Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter, Wind und Kälte bereit und entspricht den geltenden europäischen Rechtsvorschriften. Der technische Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen zur Regelung der Erhaltung von PSA. Diese Regelungen sollten u.a. Reparaturarten, eine Kartei mit der Vorgeschichte der Kleidung, Kriterien für die Entsorgung und ein nachhaltiges Entsorgungsverfahren beinhalten.

Verwendung von Begriffen in Umweltbezogenen Anbietererklärungen Einblenden

Die technische Spezifikation DIN CEN/TS 16822:2016 -02 (DIN SPEC 64677) "Textilien und textile Erzeugnisse Umweltbezogene Anbietererklärung Verwendung von Begriffen" wurde verfasst, um Unternehmen in der Lieferkette von Textilien bei der Festlegung von umweltbezogenen Anbietererklärungen für Textilprodukte, basierend auf genauen und nachprüfbaren Angaben zu unterstützen und um die Verwendung umweltbezogener Anbietererklärungen zu harmonisieren und damit die Endverbraucher beim Erwerb von Textilprodukten mit einer geringeren negativen Umweltwirkung zu unterstützen und das Umweltbewusstsein zu steigern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die umweltbezogenen Anbietererklärungen für Textilprodukte zuverlässig sind und auf einer eindeutigen, transparenten, genauen und dokumentierten Methodik basieren. Diese können von jedem Unternehmen der textilen Lieferkette, einschließlich Herstellern, Importeuren, Großhändlern, Einzelhändlern und so weiter angefertigt werden. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Begriffe wie „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“ und „recyclingfähig“ näher erläutert und die Verwendung dieser Begriffe festgelegt. Der Zweck der vorliegenden Technischen Spezifikation besteht darin, Antworten auf die nachstehenden Fragen zu geben: Was ist die Bedeutung dieser Begriffe und was können sie tatsächlich garantieren? Wie können wir die Umwelteigenschaften der betreffenden Textilprodukte genau erkennen? Was sind die praktischen Bedingungen für die Verwendung dieser Begriffe? Die technische Spezifikation bietet keinen Ersatz für irgendwelche, auf Textilprodukte anwendbare gesetzliche Anforderungen, die sich auf Umweltinformationen, Umweltaussagen oder Umweltkennzeichnungen oder auf eine sonstige gesetzliche Anforderung beziehen.

Sicherstellung mikrobiologischer Qualität der in der Wäscherei aufbereiteten Textilien Einblenden

Die Norm DIN EN 14065:2016-08 "Textilien — In Wäschereien aufbereitete Textilien — Kontrollsystem Biokontamination" beschreibt einen als Risikoanalyse bezeichneten und Kontrollsystem-Biokontamination (RABC) genannten Risikomanagementansatz, der darauf ausgelegt ist, Wäschereien in die Lage zu versetzen, eine mikrobiologische Qualität der in der Wäscherei aufbereiteten Textilien kontinuierlich sicherzustellen. Der RABC-Ansatz gilt für Wäscherei-Marktsektoren, in denen die Lenkung der Biokontamination notwendig ist, zum Beispiel in der Pharmaindustrie, bei der Herstellung von Medizinprodukten, Nahrungsmitteln und Kosmetika sowie im Gesundheitswesen. Der RABC-Ansatz schließt die mit der Sicherheit der Beschäftigten und der Sterilität des Endproduktes im Zusammenhang stehenden Aspekte aus. Auf diese Weise kann auf Einwegprodukte verzichtet werden und die aufbereiteten Textilien können in den Nutzungszyklus zurückgeführt werden.

Vermeidung von Mikroplastik im Wasserbau Einblenden

Im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Wasserbau wird im Rahmen von Eignungsprüfungen von Geotextilien für den Einsatz im Wasserbau die Abriebbeständigkeit dieser Bauprodukte untersucht. Bei der Beurteilung nach Grenzwerten ist die lange Nutzungsdauer von Geokunststoffen im Wasserbau zu beachten. Diese Nutzungsdauer kann ohne Weiteres 25 Jahre und länger sein. Die in Deutschland entwickelten Prüfungen haben international Beachtung gefunden und mit der ISO 22182 "Geotextilien und geotextilverwandte Produkte — Bestimmung der Abriebfestigkeitseigenschaften unter Wasser für hydraulische Anwendungen" Eingang in das internationale Normenwerk gefunden.